IHRE VORTEILE     WHITEPAPER   |   GLOSSAR    FAQ     SERIOSITÄT ANKÄUFER   |   DER TEST   |   100 ANKÄUFER   |   TERMIN BUCHEN


Typische Fragen

FAQ zu Beratung und Blog

Einleitung

Altgoldberatung ist ein neues Metier. Zwar gibt es mehr oder minder aussagekräftige Plattformen im Internet, einige Testinstitute sowie den Kontakt zu den Ankäufern und deren Internetseiten. Aber es existiert keine direkte, persönliche und unabhängige Möglichkeit der Beratung beim Verkauf Ihrer Objekte (Stand 11/2021).

 

Aufgrund der Neuartigkeit ergeben sich zwangsläufig Fragen nach dem Ablauf der Beratung (= FAQ Beratung). Hinzu kommen Fragen zu den Blogthemen (= FAQ Blogthemen), die sich auf die Hintergrundthemen und Abläufe bei den Ankäufern beziehen. Beide Bereiche sind hier separat aufgeführt. Die Verlinkungen in der nachfolgenden Übersicht sind Sprungmarken und führen zu den jeweiligen Frageblöcken.

 

Sofern Themen übrig bleiben: Beratung ist dazu da, diese gemeinsam zu erörtern. Bis dahin - viel Spaß beim Stöbern! 

Eine Lupe, dahinter FAQ geschrieben.
FAQ zu Goldankauf und Beratung

Übersicht FAQ-Themen


FAQ Beratung

1 - ablauf der beratung

Welche Möglichkeiten der Beratung habe ich? → zur Antwort
Ich berate ausschließlich beim Verkauf von Objekten, das heißt nicht beim Kauf von Edelmetallen jeglicher Art. Ihnen stehen dabei grundsätzlich mehrere Beratungsarten offen:

A: Der Verkauf der Objekte durch Sie (mit Preisgarantie!).
Dies ist die „typische“ Form der Beratung. Sie verkaufen Ihre Objekte in eigenem Namen und auf Ihre eigene Rechnung. Diese Variante können wir mit umfanrreichem oder abgespecktem Dienstleistungsvertrag gestalten. Sie bekommen ein mehrseitiges Exposé über den Ankäufer, welcher für Ihre Situation der Beste ist. Gegebenenfalls sind das auch mehrere Ankäufer - zum Beispiel wenn es sich lohnt, verschiedene Materialien an unterschiedliche Unternehmen zu verkaufen. Sofern Sie sich für den Verkauf im Rahmen einer Auktion entscheiden, stelle ich Ihnen eine Übersicht der Abläufe bei wesentlichen Auktionshäusern oder -plattformen zur Verfügung. Ich berate Sie beim gesamten Verkaufsprozess bis zur letztendlichen Verkaufsentscheidung. Sie wickeln alle Vorgänge mit dem Ankäufer und dem Transportunternehmen eigenständig ab. Ich unterstütze Sie dabei.

B: Der Kauf eines PDF-E-Books / Buches mit anschließendem Verkauf der Objekte durch Sie (29,90 / 69,90 Euro inklusive Mehrwertsteuer).
Statt einer persönlichen Beratung. Falls Sie alles lieber alleine regeln wollen. Sie bekommen alle wichtigen Informationen, die auch ein persönlich beratener Kunde erhält. Zudem die Möglichkeit, bis zu acht Wochen nach Kauf kostenfreie Beratung durch mich zu erhalten

C: Der Verkauf der Objekte durch mich mit Hinterlegung eines Geldbetrages bei Ihnen.
Ich verkaufe Ihre Objekte in Ihrem Namen. Falls Sie nicht versenden und trotzdem an hohen Erlösen teilhaben wollen (nur bei Ihnen vor Ort oder bei mir). Ich verkaufe Ihre Objekte in Ihrem Namen. Zu Ihrer Sicherheit hinterlege ich den Betrag bei Ihnen, den Ihnen ein Test-Ankäufer vorher glaubhaft und nachvollziehbar geboten hat. Ich nehme Ihre Objekte mit und verbringe diese zu einem Ankäufer, welcher für Ihre Situation der Beste ist (eventuell auch mehrere). Sie erhalten parallel ein mehrseitiges Exposé über diese(n). Der Verkaufserlös fließt auf mein Konto. Den Mehrerlös beim Ankäufer abzüglich gegebenenfalls Provision + Mehrwertsteuer (je nach Ort der Beratung) teilen wir 50:50. Hinzu kommen einige Mitwirkungspflichten, die wir beide zu erfüllen haben.
Hinweis: Bei dieser Beratungsart gibt es eine sehr „bequeme“ Variante „All-Inclusive (AI)“. Bei dieser müssen Sie sich um nichts kümmern. Zum Beispiel entfällt die Preisanfrage. Ein Angebot leite ich Ihnen auf Anfrage gerne separat zu.

D: Der Ankauf der Objekte durch mich.
Falls Sie nicht versenden und alles sofort abwickeln wollen. Und trotzdem etwas mehr Geld erlösen mögen. In diesem Fall fungiere ich als Käufer Ihrer Objekte - anstatt eines anderen Ankäufers. Sie nennen mir die Preisanfrage des glaubhaft und nachvollziehbar höchst bietenden Test-Ankäufers. Wir stimmen uns dann über den Preis ab und schauen, ob ein Ankauf durch mich überhaupt Sinn ergibt (denn ich muss Ihre Objekte für mich mehrwertsteuerpflichtig an einen anderen Ankäufer weiterverkaufen). Hierzu vergleichen wir den Preis zum Datum Ihrer Anfrage beim Test-Ankäufer mit dem des Verkaufstages bei mir.

Bei allen Abwicklungsarten berate und begleite ich Sie von der Vorbereitung bis zum für Sie erfolgreichen Verkauf. Einzelheiten, Preise sowie Berechnungsbeispiele entnehmen Sie dem Kapitel Beratungsarten.

Wie ist der Ablauf bei Ihnen? Wie sieht die Beratung bei Ihnen konkret aus? → zur Antwort
Die Beratung startet mit Ihrer Kontaktaufnahme. Sie mailen mir oder rufen mich an und wir besprechen Ihre Beratungswünsche. Schauen, ob die Chemie passt. Hierzu gehört auch eine gute Vorbereitung. Damit wir uns beim Gespräch leichter tun.

Neben der Wahl der passenden Beratungsart besprechen wir vor allem, welche Objekte Sie zum Verkaufen haben, wie eilig der Verkauf für Sie ist, welche Vorerfahrungen Sie mitbringen und welche Vorstellungen Sie vom jeweils zu erzielenden Preis haben.

Wesentlich ist auch die Frage, ob Sie lieber mit Verschicken oder vor Ort verkaufen wollen. Aber auch, wie hoch der Gegenwert Ihrer Objekte insgesamt ist. Und wie weit Sie von den von mir vorgeschlagenen Ankäufern entfernt wohnen. Dadurch können wir besser abstimmen, welche Art des Verbringens die Beste ist.

Bei allen Varianten berate und begleite ich Sie von der Vorbereitung bis zum für Sie erfolgreichen Verkauf. Details unter Beratungsablauf.

Wie umfangreich ist eine Beratung bei Ihnen? Wie lange dauert diese? → zur Antwort
Das hängt davon ab, wie Ihre Vorerfahrungen sind. Und wie intensiv Sie sich mit dem Thema sowie den Ausführungen auf meiner Website auseinandergesetzt haben. Wenn Sie gut vorbereitet sind, dauert eine Erstberatung circa eine halbe Stunde. Die konkrete Begleitung beim Verkauf Ihrer Objekte inklusive Nachbereitung nimmt ungefähr denselben Zeitraum ein.

Wo findet die Beratung statt? → zur Antwort
Das hängt von der Art der Beratung ab. Bei allen Varianten grundsätzlich per Telefon, Videokonferenz oder Mail. Beim Verkauf der Objekte durch mich mit Pfandhinterlegung bei Ihnen sowie beim (seltenen) Ankauf Ihrer Objekte durch mich erfolgt die Abwicklung direkt vor Ort, das heißt entweder bei Ihnen oder bei mir in Wiesbaden (abhängig von Entfernung und Volumen). Details unter Die Beratungsarten.

Wie lange muss ich auf einen Termin warten? → zur Antwort
In der Regel bin ich für circa eine Woche im voraus ausgebucht. Mitunter ergeben sich jedoch Absagen, so dass eine Beratung auch einmal kurzfristiger erfolgen kann. Für kurze Erstanfragen erreichen Sie mich unter + 49 611 56 50 952 - sofern ich nicht in einem Beratungstermin bin. Bestenfalls schreiben Sie mir eine kurze Mail unter Kontakt. Ich melde mich dann umgehend bei Ihnen.

Wie hoch ist der Mindest-Gegenwert einer Beratung? Ab welcher Summe beraten Sie? → zur Antwort
Eine Beratung via Telefon, Mail oder Videokonferenz ist für Sie grundsätzlich kostenfrei. Egal, wie lange diese dauert. Und unabhängig vom Gegenwert. Wirklich sinnvoll für beide Seiten ist sie jedoch erst ab bestimmten Mindestwerten je Beratungsart - meist ab circa 200 Euro. Bei den Beratungsarten Verkauf der Objekte durch mich mit Hinterlegung eines Geldbetrages bei Ihnen sowie Ankauf der Objekte durch mich hängt der Gegenwert von der Entfernung zu Ihrem Wohnort ab - sofern Sie nicht zu mir nach Wiesbaden kommen sollten. Einzelheiten unter Beratungsarten.

Ich möchte keine persönliche Beratung. Kann ich trotzdem Ihre Informationen nutzen? → zur Antwort
Selbstverständlich. Hierzu steht Ihnen der Kauf eines PDF-E-Books oder Buches mit Verkauf der Objekte durch Sie zur Verfügung. Falls Sie alles lieber alleine regeln wollen. Sie bekommen alle wichtigen Informationen, die auch ein persönlich beratener Kunde erhält. Gerne können Sie auch nach dem Kauf noch Kontakt zu mir aufnehmen - falls etwas offen geblieben ist. Dieser Abgleich ist für acht Wochen nach Übersendung kostenfrei für Sie möglich. Die Zahlung einer Provision entfällt in diesem Fall. Einzelheiten unter Beratungsarten.

2 - ergebnisse der beratung

Wie passt Ihre Beratung mit der der Ankäufer zusammen? Wie unterscheidet sie sich? → zur Antwort
Die Zunft der Ankäufer ist sehr unterschiedlich. Und die genaue Beurteilung von Edelmetallen eine Wissenschaft für sich. Für verschiedene Gegenstände braucht man unterschiedliche Verfahren. Zum Beispiel nutzt man bei nicht einzuschmelzenden Objekten wie Münzen ganz andere Methoden, als bei Schmelzmaterial, wie es alter Schmuck darstellt. Auch Zahnlegierungen erfordern spezielle Verfahren. Und je nach Methode fällt das Ergebnis mitunter sehr unterschiedlich aus. 

Hinzu kommen die vielfältigen Möglichkeiten der Beeinflussung von Preis, Menge und Material, wie sie im Kapitel Seriosität beschrieben sind.  Und so stellt sich ein jedes Unternehmen als einzigartiges Gebilde verschiedener Faktoren dar und propagiert selbstredend seine jeweiligen Leistungen. Eine echte Beratung bleibt da naturgemäß eher einseitig. Ich hingegen habe 140 Kriterien identifiziert, anhand derer man einen Ankäufer beurteilen kann. Und aus einem Pool von 150 Unternehmen 100 ausgewählt und letztlich 30 intensiv getestet. Das ist ein komplett anderer Zugang.

Welche Vorteile habe ich durch die Beratung? → zur Antwort
Eine gute Begleitung bei Ihrem Altgoldverkauf bietet erhebliche Chancen für Sie. Sie haben hierbei folgenden Mehrwert:
  • Persönliche, unabhängige und auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung - das gibt es bislang sonst nirgendwo;
  • Die Chance auf durchschnittlich 40 % mehr Erlös für Sie im Vergleich zu vielen „typischen" Ankäufern vor Ort;
  • Die Chance auf durchschnittlich 20 % mehr Erlös für Sie im Vergleich zu vielen Unternehmen mit Online-Ankauf;
  • Keine eigene Recherche-Arbeit mehr nötig = Zeitersparnis für Sie;
  • Mit verlässlichem, echtem und tiefem Test: Die besten Ankäufer aus 100 Unternehmen;
  • Und Zugang zu allen 100 Ankäufern - falls Sie lieber selbst zu den Ankäufern recherchieren wollen.

Kann ich nicht selbst das gleiche Ergebnis erzielen wie Sie? → zur Antwort
Natürlich können Sie auch selbst recherchieren. Nach dem Motto: „Das mache ich locker alleine“. Dazu brauchen Sie fünf bis sechs Stunden. Minimum. Ohne einen der Besten sicher ermittelt zu haben. Es gibt da so viele Fallstricke. Vielleicht ist man von Verlockungen etwas geblendet. Und auch Siegel / Portale, Kundenmeinungen und die meisten Tests bilden sehr häufig nicht das ab, was real geschieht.

Ich habe am Ende gut 500 Stunden recherchiert und getestet. Und unterschätzen Sie die Vielfalt am Markt nicht. Schon gar nicht die unklaren Angaben insbesondere in Punkto Goldrechner! Denn auch hier wird oft beileibe nicht alles gehalten, was versprochen wird.

Überlegen Sie also, ob Sie das Ganze nicht lieber abgeben wollen. Die Vergütung - zum Beispiel bei einer Online-Beratung - beträgt lediglich 2,5 % + Mehrwertsteuer. Bei gleichzeitiger Chance auf einen deutlich höheren Ertrag.

Weshalb empfehlen Sie ein bestimmtes Unternehmen? Nach welchen Kriterien wählen Sie aus? → zur Antwort
Zunächst einmal hat sich das Unternehmen als eines der Besten aus dem getesteten Pool der 100 Ankäufer herauskristallisiert. Hinzu kommt, dass bestimmte Ankäufer Expertise bei bestimmten Materialien oder Objekten aufweisen, zum Beispiel bei Zahngold oder Münzen.

Ausgewählt wurden die Unternehmen anhand von 140 Kriterien. Natürlich habe ich nicht von jedem Ankäufer alles zu allen 140 Kriterien. Aber meistens zumindest so viel, dass sich die Besseren klar hervorgehoben haben und ein echter Test anberaumt werden konnte. Die Unterschiede bei den Unternehmen waren mehr als deutlich. Und so ergaben sich ganz klare Favoriten. 

Gibt es eine Abhängigkeit von den vorgeschlagenen Ankäufern? → zur Antwort
Ich habe die Ankäufer ausgesucht. Nicht umgekehrt. Ich bin also kein gekaufter Vertriebskanal der Unternehmen. Das ist leicht zu erreichen. Denn ein jeder Ankäufer ist froh, einen solchen Vertriebsweg nutzen zu können. Und jedes Unternehmen zahlt ungefähr dieselbe Provision. Daher habe ich keine finanziellen Präferenzen bei der Beratung. Das bedeutet für Sie: Unabhängige Beratungsqualität.

Welche Informationen / Daten bekomme ich zum von Ihnen vorgeschlagenen Ankäufer? → zur Antwort
Sie bekommen ein mehrseitiges Exposé über den Ankäufer, welcher für Ihre Situation der Beste ist. Gegebenenfalls sind das auch mehrere Ankäufer - zum Beispiel wenn es sich lohnt, verschiedene Materialien an unterschiedliche Unternehmen zu verkaufen (erste Einblicke in Art und Umfang im Einzelheiten unter Download-Bereich unter B - Themenbereiche/„Einblicke").

Inhalte sind
  • Allgemeine Unternehmensdaten/Kontakt;
  • Kurzbeschreibung,
  • Besonderheiten;
  • Vorzüge und gegebenenfalls Fragwürdiges;
  • Angaben zu 75 ausgesuchten Kriterien;
  • To-Do-Liste bei der Umsetzung.

Wann bekomme ich welche Nachricht von Ihnen? → zur Antwort
Wenn wir nach einer ersten Grundberatung beide zu einer Zusammenarbeit bereit sind, stehe ich Ihnen bei allen offenen Fragen oder zur Abstimmung während des gesamten Ablaufs telefonisch, per Mail oder über WhatsApp zur Verfügung. Das beinhaltet sowohl eine sinnvolle Vorbereitung des Verkaufs, als auch eine etwaige Abstimmung beim vom Ankäufer angebotenen Ankaufspreis.

Die einzige Nachricht, die Sie während dieser Zeit aktiv von mir bekommen, sind die Angaben über den oder die Ankäufer (Exposé(s)) per Mail. Alles andere steuern Sie durch Ihre etwaigen Nachfragen. Ich gehe jedoch davon aus, dass aufgrund des umfangreichen Inhaltes der Exposés und der Beratung selbst, hier wenig Bedarf bestehen wird und alles reibungslos abläuft.

Wenn alle Vorgänge des Verkaufs Ihrer Objekte abgeschlossen sind, schicke ich Ihnen die Abrechnung der Provision, welche Sie dann begleichen (per Mail oder per Post). Danach melde ich mich telefonisch oder per Mail bei Ihnen und wir besprechen kurz den Verlauf der gesamten Abwicklung (falls Sie das wollen).

Wer haftet für Verlust oder Beschädigung der eingesendeten Wertgegenstände? → zur Antwort
Sofern Sie meinen Vorschlägen zum sicheren Verschicken folgen,  haben Sie sich in Sachen Verschicken nichts zu Schulden kommen lassen. Das heißt: Keine der versicherungsrechtlich notwendigen Voraussetzungen für einen Wertersatz verletzt. Sie haben sich dadurch ausreichend abgesichert. Und können nachweisen, welchen Wertes der Inhalt war und dass Sie alles korrekt gemacht haben. Nun ist es am Transporteur oder empfangenden Ankäufer, den Nachweis zu führen (zum Beispiel bei komplettem Verlust oder unrechtmäßigem Öffnen der Sendung).

Das Wichtigste ist nachzuweisen, was und mit welchem Wert man denn nun verschickt hat. Und keine Unterversicherung zuzulassen. Das heißt, den vermutlichen Höchst-Gegenwert seiner Objekte durch die gewählte Versicherung des Verschickens auch wirklich zu decken. Aber genau hier passieren häufig Fehler. Und leider ist nicht allen Angaben zu trauen, die am Markt so kursieren. Denn da gibt es mitunter hanebüchene Aussagen.

Die Folgen in einem solchen Fall der Unterversicherung tragen im Zweifel dann Sie. Daher diese Situation bitte mit einkalkulieren. Ich mag das als Berater nicht verantworten. Daher werde ich Sie während der Beratung explizit darauf hinweisen und mir das von Ihnen gegebenenfalls auch unterschreiben lassen. Denn die Verantwortung einer Unterversicherung trage ich nicht. 

3 - Zur Person / Kontakt

Was ist wichtig über Sie zu wissen? → zur Antwort
Eine wirklich gute Beratungssituation bringt gute Ergebnisse und hinterlässt bestenfalls ein angenehmes Gefühl. Das gilt für Sie als Kunde genau so, wie für mich als Berater. Ich möchte den gesamten Beratungsprozess daher so offen und authentisch, als möglich gestalten. Und erhoffe das auch von meinen Kunden. Das erleichtert das Vorgehen ungemein. Natürlich dient es auch als vertrauensschaffendes Element, auf das ich baue, um mit Ihnen in Kontakt zu kommen. Schließlich kennen wir uns nicht. Und das Ganze soll sich einfach möglichst gut anfühlen. Für alle Beteiligten.

Wundern Sie sich also nicht, wenn ich das ein oder andere Persönliche preisgebe. Das bin ich meinem eigenen Anspruch an ein gewisses „Bewusstsein“ schuldig. Und ich finde, dass eine angemessene Transparenz auch und gerade im Geschäftsleben eine gesunde Basis für unser aller Miteinander darstellt. Selbstverständlich unter Wahrung persönlicher Grenzen. Denn am Ende sind wir bei aller Nüchternheit der Vorgänge einfach - Menschen!

Klar ist, dass ich ursprünglich nicht direkt „vom Fach“ bin. Das heißt kein Goldschmied, Juwelier oder dergleichen. Ich habe vorher auch noch nicht direkt im Bereich des Altgoldankaufs gearbeitet. Aber das ist auch nicht nötig. Wichtig ist es nur, den jeweils besten Ankäufer zu finden und dessen Expertise stimmig einordnen zu können. Das macht sinniges Handeln aus. Und letztlich zählen immer die Ergebnisse.

Im Grunde ähnelt diese Tätigkeit der eines Anwaltes, Steuerberaters, Marktforschers oder Journalisten: Man muss nicht zwingend tiefe Sachkenntnisse im jeweiligen Metier seines Kunden beziehungsweise Mandanten besitzen, um Sachverhalte sehr gut einordnen zu können. Hauptsache, man kommt zu einem wirklich guten Ergebnis. Und nutzt das Wissen um die Mechanismen des Hintergrundes - hier des Marktes der Goldankäufer. Abgesehen davon ist der Blick eines zunächst Externen immer hilfreich.

Selbstverständlich braucht es eine gewisse Sachkenntnis. Ohne die geht es natürlich nicht. Hierzu habe ich mich sehr umfangreich in die gesamte Materie eingearbeitet. Kenne mich zudem als Bankkaufmann und Betriebswirt mit tiefen Erfahrungen an der Börse mit dem Finanzmarktgeschehen und dem Handeln der Teilnehmer aus. Und habe hier eine Marktplattform geschaffen, die alles bündelt und analysiert, was wichtig ist. Hinzu kommen die umfangreichen Testungen der Ankäufer, die es in diesem Umfang nirgendwo anders gibt. 

Mehr zum Hintergrund unter Erfahrungen.

Wie kamen Sie auf die Idee der Beratung? → zur Antwort
Der Hintergrund sind eigene Erfahrungen beim Goldankauf. Denn nach zwei Todesfällen in der Familie habe ich jeweils Altgold und Zahngold verkaufen wollen. Und nach einem sehr langen Vergleich im Internet zweimal fast das Doppelte erzielen können, als beim Ankäufer und Juwelier vor Ort. Solche Preisspannen hätte ich nicht erwartet.

Diese Erkenntnisse waren der Start der Beratungsidee. Fortan habe ich so gut wie alles zusammengetragen, was in diesem Markt zu finden ist. Habe Nutzbares und Gutes sondiert, weniger Seriöses definiert und stelle dies in verschiedenen Formen („Beratungsarten“) zur Verfügung.

Denn was es jenseits von Tests und anonymen Plattformen noch nicht gab: Einen echten Goldankaufs-Berater!  Der einen persönlich und individuell berät. Wie man das von Finanzen, Aktien, Versicherungen oder im steuerlichen beziehungsweise anwaltlichen Bereich kennt. Denn da lässt man sich schließlich auch direkt und persönlich betreuen. Und beim Goldankauf dreht sich doch schließlich auch alles um einen guten Ertrag! Die Beratungsidee war geboren.

Mehr unter Erfahrungen.

Wie kann ich Kontakt zu Ihnen aufnehmen? → zur Antwort
Sie erreichen mich unter

Michael Deucker Altgoldberater
Kanzelstraße 65
65191 Wiesbaden
Deutschland
Telefon: + 49 611 56 50 9 52
E-Mail: info@altgoldberater.de

Telefonische Erreichbarkeit
Montag-Freitag 10.00-18.00 Uhr

Sofern ich zu diesen Zeiten in einer Beratung und daher nicht persönlich erreichbar bin (was oft vorkommt), beantworte ich Ihre Anfrage umgehend - spätestens am Folgetag (Bank-Werktage, das heißt Montag bis Freitag).

Wie kann ich Sie am besten weiterempfehlen? → zur Antwort
Sofern alles zu Ihrer Zufriedenheit erfolgt ist, freue ich mich über positive Rückmeldung und Ihre Weiterempfehlung. Geben Sie hierzu doch bitte eine Bewertung zum Beispiel bei Google ab. Diese Option finden Sie, wenn Sie dort oder bei Google Maps „Michael Deucker Altgoldberater“ eingeben und in meinem Profil unter „Rezensionen“ eine solche verfassen. Alternativ hier der Link: Google-Rezensionen Michael Deucker Altgoldberater. Eine Bitte: Wenn ich mir da etwas wünschen darf: Schreiben Sie bitte möglichst persönlich. Das heißt nicht in der Art der typischen, kurzen und kalten, generierten Kundenmeinungen. Das wäre toll. Und wenn Sie mögen, „liken“ Sie auch meine FB-Seite Facebook Michael Deucker Altgoldberater - das würde mich sehr freuen.

4 - vertrag / datenschutz

Mit wem schließe ich welchen Vertrag? → zur Antwort
Es kommen folgende Bereiche in Frage:

A - BERATUNG
Fakt ist: Selbst, wenn es für die Abwicklung manchmal etwas hinderlich ist - alle Beratungsarten erfordern einen schriftlichen Vertrag. Das hat vor allen Dingen mit dem gesetzlich notwendigen Einbezug des Datenschutzes sowie des Widerrufsrechtes zu tun. Inhalte, die Ihrer Sicherheit dienen. Zudem gibt es bei bestimmten Beratungsarten weitere gesetzliche Bestimmungen, die eine Schriftform erfordern. Beim typischen Verkauf der Objekte durch Sie könnten wir bei gegenseitigem Vertrauen den Vertrag deutlich abspecken - sofern dem keine gesetzlich notwendigen Regelungen entgegenstehen (zum Beispiel gesetzliche Geldwäscheregelungen). Die wesentlichen Dinge notiere ich ansonsten grundsätzlich in einem Beratungsprotokoll, das Sie mir per Mail bestätigen (mit etwaigen Änderungsanmerkungen Ihrerseits). 

B - VERKAUF AN EINEN ANKÄUFER
Hier gibt es einige vertragsrechtliche Spielarten. Diese sind wichtig zu berücksichtigen. Die Ankäufer unterscheiden sich dabei sehr. Details unter Wertbestimmung / Vertrag.

C - VERSCHICKEN
Der Vertragsschluss erfolgt konkludent (= durch schlüssiges Verhalten), indem Sie den jeweiligen Transportdienstleister (Versand oder Werttransport) beauftragen.

Wie ist Ihr Vertragsverhältnis zu den Ankäufern? → zur Antwort
Mit den von mir ausgewählten Ankäufern habe ich Provisionsvereinbarungen getroffen. Ich möchte aber unabhängig vom jeweils vorgeschlagenen Unternehmen bleiben. Nur so ist gute Beratungs- und Empfehlungsqualität gesichert. Daher habe ich die Ankäufer ausgesucht. Nicht umgekehrt.

Ich bin also kein gekaufter Vertriebskanal der Unternehmen. Das ist leicht zu erreichen. Denn ein jeder Ankäufer ist froh, einen solchen Vertriebsweg nutzen zu können. Und jedes Unternehmen zahlt ungefähr dieselbe Provision. Daher habe ich keine finanziellen Präferenzen bei der Beratung. Das bedeutet für Sie: Unabhängige Beratungsqualität.

Wie verhält es sich mit dem Datenschutz bei Ihnen? → zur Antwort
Ihr Datenschutz ist umfangreich und fußt auf einer zeitgemäßer Verschlüsselung Ihrer Daten im SSL-Format. Einzelheiten unter Datenschutzerklärung.

Welche Daten geben Sie an den / die Ankäufer weiter? → zur Antwort
Ich gebe nur beim Verkauf der Objekte mit Hinterlegung eines Geldbetrages bei Ihnen - aufgrund der Vollmacht - Ihre persönlichen Daten an den Ankäufer weiter. Bei allen anderen Vorgängen erfolgt keinerlei Weitergabe Ihrer Daten an die Ankäufer weiter.

Werden meine Daten von Ihnen für Werbezwecke an Dritte weitergeleitet?  → zur Antwort
Nein, es werden keine Daten an solche Dienstleister weitergeleitet.

5 - kosten / bezahlung / steuerliches

Was kostet Ihre Beratung? → zur Antwort
Es entstehen zunächst keine Beratungskosten für Sie. Eine Anfrage und die Beratung kosten Sie also erst mal nichts. Nur bei erfolgreichem Verkauf zahlen Sie mir eine Provision, welche rein erfolgsabhängig vergütet und meines Erachtens sehr fair ist. Hierfür gebe ich Ihnen bei der typischen Beratungsart Verkauf der Objekte durch Sie zudem eine Preisgarantie.

Mehr zu den Kosten der jeweiligen Beratungsarten unter Finanzielles.

Was passiert, wenn ich Ihren Ankäufer-Vorschlag nicht annehme? Wer bezahlt dann was? → zur Antwort
Sofern Sie vor Verbringen Ihrer Objekte zum Ankäufer nicht mit dem vorgeschlagenen Unternehmen zufrieden sind, entstehen Ihnen keine Beratungskosten.

Falls Sie dem Ankäufer Ihre Objekte zur Begutachtung vorgelegt haben (zum Beispiel durch Verschicken) und mit dem angebotenen Gegenwert nicht zufrieden sind, greift meine Preisgarantie. Denn ich gehe davon aus, dass ich Ihnen (mit) die besten Ankäufer am Markt empfehle. Und gebe Ihnen daher eine Garantie für den Fall, dass Sie mit der Beratung nicht zufrieden sein sollten.

Das bedeutet: Zum einen ist die Provision erst dann fällig, wenn der Verkauf für Sie in Bezug auf den am Ende erzielten Erlös erfolgreich abgeschlossen ist. Zum anderen erstatte ich Ihnen die Kosten des Verbringens zum und vom Ankäufer, wenn Sie mit dessen Preisangebot nicht zufrieden sind. Es sei denn, der Ankäufer trägt diese Kosten des Verschickens sowieso.

Ich gehe also mit der Beratung reichlich in Vorleistung. Im Grunde entspricht dies der Einräumung eines Rücktrittsrechts. Allerdings sind ein paar Voraussetzungen daran geknüpft, die alle gut nachvollziehbar sein dürften. Einzelheiten zur Preisgarantie unter Beratungsarten.

Mit welchen weiteren Kosten (Verschicken / beim Ankäufer) ist zu rechnen? → zur Antwort
Folgende Kostenpositionen können in Betracht kommen:
  • Gegebenenfalls eine Schätzgebühr (Preisanfrage) bei einem stationären Ankäufer oder Juwelier im Vorfeld. Diese beträgt zum Beispiel 10 Euro oder 2-3 % des Gegenwertes, wird aber nicht immer erhoben und bei einem etwaigen Ankauf mit dem Ankaufspreis verrechnet (was ja nicht gewollt ist);
  • In manchen Fällen die Entfassung werthaltiger oder für den Verkäufer interessanter Steine im Vorfeld. Manche Ankäufer berechnen auch die Diamantenbegutachtung, falls es sich um gutachterähnlichen Umfang bei wirklich werthaltigen Stücken handelt;
  • Eventuell die Selbstzahlung der Schmelz-/Scheide oder Analysekosten bei größeren Mengen (Ziel: Erzielung von Großhandelspreisen) oder bei einer „Identitätswahrenden Scheidung“;
  • Kosten des Verschickens;
  • Kosten der Rücksendung. Falls man das Angebot des Ankäufers nicht annimmt beziehungsweise nicht Angekauftes zurückgeschickt wird und der Ankäufer dieses nicht zahlt.

An wen zahle ich die Kosten für Verschicken und Ankauf? → zur Antwort
Diese rechnen Sie mit dem jeweiligen Transportunternehmen (Versand / Werttransport) sowie dem Ankäufer separat und direkt ab. Manche Ankäufer übernehmen Versand oder / und Werttransport - oft abhängig von bestimmten Gegenwerten. Vergleiche hierzu auch Die Kosten des Verschickens.

Bekomme ich eine Rechnung von Ihnen? → zur Antwort
Nach erfolgreichem Verkauf schicke ich Ihnen die Abrechnung meiner Provision. Der Ankauf der Objekte durch mich ist provisionsfrei und weist lediglich einen Kaufbetrag auf. Zudem für Sie mehrwertsteuerfrei, sofern Sie nicht als Unternehmer verkaufen. Alle Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Wie kann ich diese bezahlen und wann ist sie fällig? → zur Antwort
Die Rechnung ist per Überweisung zu begleichen - zahlbar bis 14 Tage nach Rechnungsdatum.

Was gibt es Steuerliches zu berücksichtigen? → zur Antwort
Der Verkauf an den Ankäufer - das heißt auch an mich - ist für Sie grundsätzlich mehrwertsteuerfrei. Sofern es sich um den Verkauf von Goldmünzen oder Barren handelt, die zu Spekulationszwecken erworben wurden, gelten jedoch besondere Regelungen. Ich weise darauf hin, dass ich hierzu keine steuerliche Einschätzung übernehme. Diese Fragen beantwortet ein Steuerberater.

Gibt es bestimmte Reglungen in Bezug auf das Thema „Geldwäsche"? → zur Antwort
Das Thema betrifft auch Sie als Altgoldverkäufer, sofern bestimmte Barbeträge überschritten werden. Das heißt,  wenn Sie aus dem Altgoldverkauf höhere Barbeträge vom Ankäufer erhalten. Da auch ich gegebenenfalls ein solcher Ankäufer sein kann, wäre ich mit im Spiel. Je nach Höhe greifen hier bestimmte Mechanismen

Die wesentliche Maßnahme beim Ankauf: Eine Identitätsprüfung des Altgold-Verkäufers (= Kunden) ab einem Betrag von 2.000 Euro (Sammlermünzen / Edelsteine / Perlen / Uhren ab 10.000 Euro). Dies geschieht durch Vorlage des Personalausweises oder anderer Papiere zum Identitätsnachweis.

Was man noch berücksichtigen sollte: Spätestens wenn man einen höheren Barbetrag aus dem Erlös seines Verkaufs bei seiner Bank einzahlen will, greifen weitere Regelungen des Geldwäschegesetzes. Einzelheiten unter Geldwäsche.

6 - formulare

Welche Formulare brauche ich bei Ihnen? → zur Antwort
Neben dem etwaigen Beratungsvertrag sind dies - je nach Bedarf der Beratungsart - folgende Dokumente:
  • Preisgarantie (bei Beratungsart Verkauf der Objekte durch Sie);
  • Preisanfrage Ankäufer (als Voraussetzung der Preisgarantie);
  • Abzeichnung Unterversicherung (zur Sicherheit, dass Sie angemessen abgesichert verschicken);
  • Edelmetall-Begleitschreiben (zur Vorlage beim Ankäufer);
  • Gegebenenfalls weitere Formulare (je nach Beratungssituation).
  • Einzelheiten unter Downloads/Formulare und Dokumente.

Von wem bekomme ich das Edelmetall-Begleitschreiben? → zur Antwort
Die Begleitschreiben-Anforderung ist verschieden. Hierzu besteht bei einigen der Ankäufer die Möglichkeit, dieses online zu bearbeiten und auszudrucken - teilweise mit Versand an die eigene Mailadresse - und per Post mit zu verschicken. Formate: PDF / WORD. Manche Ankäufer bieten die Möglichkeit, es zusammen mit den beim Edelmetall-Rechner eingegebenen Werten direkt an den Ankäufer zu senden.

Einige der Unternehmen versendet das Anschreiben auf Anfrage auch per Post. Sie können aber auch eines von mir zugeleitet bekommen. Erhältlich unter Downloads/Formulare und Dokumente.

7 - sonstige fragen

Gibt es eine kompakte Übersicht aller Inhalte? → zur Antwort
Ja - im Whitepaper. Dort finden Sie alle wesentlichen Inhalte der Beratung sowie der Inhalte des Blogs in gebündelter Form.

Wo finde ich wichtige Begriffe, die Sie auf Ihrer Internetseite benutzen? → zur Antwort
Diese entnehmen Sie bitte dem Glossar .

Beraten Sie auch beim Edelmetall-Kauf? → zur Antwort
Nein, meine Expertise bezieht sich ausschließlich auf die Beratung beim Verkauf von Altgold. Ich kann Ihnen aber einige gute Münz- oder Barrenverkäufer aus dem Umfeld der Ankaufsunternehmen nennen, bei denen Sie Edelmetallprodukte erwerben können. Spezifische Informationen hierzu entnehmen Sie auch der Seite von Gold.de. Beachten Sie hierbei bitte auch meine Anmerkungen zu Gold.de.

Beraten Sie auch beim Edelmetall-Ankauf außerhalb Deutschlands? → zur Antwort
Ja - sofern es um die Kundenberatung geht und diese in deutscher oder englischer Sprache stattfinden kann. Dann gerne. Aber beim Ankauf von Gold durch Unternehmen in anderen Ländern als Deutschland (zum Beispiel SUI / AUT) kenne ich mich nicht aus. Ich habe ausschließlich den deutschen Markt sondiert.

FAQ Blogthemen

1 - Ankaufsobjekte

Was kaufen die Ankäufer alles an Wertgegenständen an? → zur Antwort
Fast alles. Denn das Spektrum angekaufter Objekte und Materialien ist grundsätzlich sehr breit. Jedoch kauft nicht jeder Ankäufer wirklich alle Materialien an beziehungsweise weist eine ausreichende Expertise in allen Bereichen auf. Zum Beispiel bei Platinmetallen, Edelsteinen, Perlen, Uhren, Zinn, Zahngold, Tafelsilber et cetera. Es ist vor allem auch darauf zu achten, ob die Objekte zum Einschmelzen angekauft werden (sie werden dadurch zerstört). Oder ob sie als ganzes Stück angekauft werden.

Details und Begrifflichkeiten finden Sie in den einzelnen Blogbeiträgen zu den Materialien und Objekten. Eine Übersicht aller angekauften Objektarten und Materialien siehe Ankaufsobjekte.

Wird Vergoldetes angekauft? → zur Antwort
Vergoldetes wird von den weitaus meisten Ankäufern nicht angekauft. Gleiches gilt für Doublé (bezeichnet zum Beispiel als „Goldauflage 24 kt" oder „24k Gold Plated"). Gold-filled (G.F.), das heißt ein Verfahren, bei dem man eine äußere Schicht echtes (= massives) Gold mit einem Metallkern aus Messing, Kupfer (früher auch Silber) verbindet, wird jedoch angekauft. 

Wird Versilbertes angekauft? → zur Antwort
Versilbertes wird von den Ankäufern sehr häufig angekauft, jedoch nur als Kiloware.

Woher weiß ich, wie viel Karat mein Schmuckstück hat? → zur Antwort
Bei der Herstellung von Goldschmuck ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, dass durch ein Stempelzeichen („Punze") der Feingehalt des Schmucks angegeben sein muss. Diese Angabe wird auch Punzierung genannt.

Der Begriff Karat bezeichnet dabei den Feingoldanteil eines Schmuckstücks. Steht zum Beispiel auf Ihrem Ring 14 Karat beziehungsweise eine Legierung von 585, bedeutet dies, dass 58,5 Prozent Ihres Schmuckstücks aus Feingold besteht.

Bei Edelsteinen hingegen wird das komplette Gewicht als sogenanntes „metrisches Karat" bezeichnet. 1 Karat entspricht dabei circa 0,2 Gramm. 

Auf meinem Schmuckstück ist kein Stempel. Ist kein Edelmetall enthalten? → zur Antwort
Normalerweise ist jedes Schmuckstück gepunzt, das heißt mit einem Stempel („Punze") versehen, welcher den Feingehalt des Schmuckstücks angibt (zum Beispiel 585er Gold). Besonders bei älteren Gegenständen, Änderungsarbeiten oder bei Unikaten kann es vorkommen, dass keine Punze mehr vorhanden ist. Dennoch sind solche Objekte dann werthaltig - also auf jeden Fall überprüfen lassen! 

Wie wird das Gewicht der Edelmetalle ermittelt, wenn Schmucksteine enthalten sind? → zur Antwort
Bestenfalls werden die Steine vom Begutachter herausgenommen („ausgefasst"). Dann können sowohl das Schmuckstück, als auch die Steine separat gewogen werden. Da das bei den Steinen oft nicht geht (zum Beispiel wenn es viele kleinere Steine in einem Schmuckstück gibt), kann man mit Hilfe eines Edelstein-Testgeräts die grundsätzliche Echtheit feststellen und dann mit dem Leveridge-Maß den größten und kleinsten Rund-Istdurchmesser und die Höhe des Edelsteins berechnen. Zu beachten ist, dass unterschiedliche Schliff-Formen das Ergebnis verändern können.

Was passiert mit dem Edelsteinbesatz auf meinen Schmuckstücken? → zur Antwort
Die Ankäufer handhaben das sehr verschieden. Viele Edelsteinarten werden überhaupt nicht angekauft. Und längst nicht alle Ankäufer haben auch Edelsteinexpertise. Dazu braucht es einen Edelsteinsachverständigen und die sind gerade bei den reinen Internet-Goldankäufern eher selten.

Besonders bei Scheideanstalten, welche schnell einmal alles einschmelzen, ist es wichtig vorab zu klären, ob die Steine ausgefasst (herausgenommen werden) oder sogar separat bewertet werden. Falls nein, so ist es essentiell, dies vorab selbst zu tun. Ich berate Sie hierzu.

Allerdings werden die wenigsten Steine als so wertvoll taxiert, als dass es sich lohnen würde, auf einen guten Preis zu spekulieren. Erwarten Sie also nicht zu viel - es sei denn, Sie haben wirklich ein hochkarätiges Stück (im wahrsten Sinne des Wortes).

Unterschiedlich ist auch die notwendige Mindestgröße. Die meisten der verbliebenen Ankäufer kaufen ab 0,1 oder 0,2kt an. Kleinere Steine werden daher oft gar nicht vergütet. Manche berechnen auch Gebühren für die Ausfassung oder Bewertung - sofern diese umfangreich ist. Ähnlich eines Gutachtens. Falls Sie also ein wertvolles Objekt haben, erwägen Sie eine Begutachtung durch einen unabhängigen Sachverständigen.

2 - Altgoldmarkt

Welche gesetzlichen Bestimmungen zum Goldankauf gibt es? → zur Antwort
In Deutschland ist der Edelmetallankauf durch eine Vielzahl an Gesetzen, Verordnungen und Bestimmungen gekennzeichnet. Laut Gewerbeordnung liegt hier kein genehmigungspflichtiges, aber ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (§ 38 GewO) vor. Bedeutet: Es genügt eine Gewerbeanmeldung, bei der lediglich ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorgelegt werden müssen.

Zudem ist es verboten, Edelmetalle, edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gewerbsmäßig von Minderjährigen zu erwerben, fahrlässige Hehlerei zu betreiben oder sie im Reisegewerbe anzukaufen - sofern ihr Wert 40 Euro übersteigt. Einzelheiten unter Altgoldmarkt konkret.

Welche Ankäuferarten gibt es? → zur Antwort
A - ANKAUF AUSSCHLIESSLICH VOR ORT (CIRCA 4.000)
Als „stationäre Ankäufer“ bezeichne ich sowohl die lokalen Goldankaufsunternehmen, als auch Juweliere, die Gold vor Ort ankaufen. Also alle diejenigen, zu denen man klassischerweise hingeht, wenn man sein Altgold verkaufen mag. Manche haben auch mehrere Filialen oder sind Teil einer größeren Handelskette. Sehr viele davon haben keine Internetpräsenz. 

Einige Ankäufer kommen auch zum Kunden nach Hause und kaufen dort direkt an. Entweder sind dies solche, die auch ein Ladengeschäft betreiben. Oder aber reine „Außendienstler“ mit zum Beispiel einem Recyclingbetrieb im Hintergrund. Denn den benötigt man, da man im Reisegewerbe nicht ankaufen darf. Aber Vorsicht - besonders hier droht Abzocke.

B - ANKAUF NUR IM INTERNET/VERSCHICKEN (CIRCA 15)
Manche Unternehmen sind ausschließlich im Internet tätig. Sie haben kein Ladenlokal und damit sicher auch eine andere Kostenstruktur. Sind aber auch nicht persönlich greifbar, daher mit Vorsicht zu genießen. Typische Kennzeichen sind: Viel Werbung, hohe Preisversprechungen, vorversicherte Versandvarianten mit fast immer denselben Summen sowie meist freier Rückversand (zum Anlocken), „Sieger“ in eher dubiosen Tests, parallel dazu aber schlechte Kundenmeinungen in anderen Tests oder auf Seiten anderer Ankäufer und keine echten Kundenmeinungen, zum Beispiel via Google. Ich nenne sie intern die „Üblichen Verdächtigen". 

C - BEIDE ANKAUFSARTEN (CIRCA 150)
Die meisten Unternehmen haben meist mindestens ein Ladenlokal und kaufen zusätzlich im Internet an (oder umgekehrt: Primärer Internet-Ankauf plus Niederlassung.) Seien es reine Altgoldankaufs-Unternehmen, Juweliere mit integriertem Online-Goldankauf oder Scheideanstalten mit Privatankauf.

D - SCHEIDEANSTALTEN (CIRCA 20 ECHTE)
Typischerweise sind Scheideanstalten Adressaten des industriellen und gewerblichen (Edel)metallhandels. Im Wesentlichen sind es Recyclingunternehmen, welche sich auf die Rückgewinnung von Metallen und deren Weiterverarbeitung spezialisiert haben.

Scheideanstalten gelten als Großhändler, sofern sie sich denn wirklich so nennen dürfen. Der Begriff ist nicht geschützt, und so tragen viele diesen Namen, obwohl sie die Kernelemente einer echten Scheideanstalt nicht abdecken. Sie sind der Endpunkt im Ankaufsprozess und kaufen allen Ankäuferarten das Altmaterial ab, um es weiter zu verarbeiten. Schmelzen dann das Material ein und verkaufen es zum Beispiel in Form von Barren oder Zahnmaterialien weiter. 

Einige wenige kaufen auch von Privatpersonen Altgold und andere Materialien an. Primär über das Internet, aber man kann zu manchen auch direkt hingehen. Aber Vorsicht: Wenn nicht die Möglichkeit besteht, vorher abzustimmen, ob man einem Ankauf nach Preisnennung zustimmt, werden alle Stücke kurzerhand eingeschmolzen. Zudem kaufen viele erst ab einer Mindestmenge an. Und die Vergütung ist nicht zwingend höher, als bei anderen Ankäufer-Arten.

Unterscheiden sich die Ankäufer sehr? → zur Antwort
Ohne Frage - die Zunft der Goldankäufer ist vielfältig. Von Mini-Goldankäufer nur für den privaten Ankauf mit einem 10qm-Büro, der nur das macht bis zum weltweit operierenden Konzern, dessen Tochtergesellschaft sich auch dem privaten Goldankauf widmet. 

Diese zu vergleichen verbietet sich eigentlich. Eigentlich. Aber nicht konkret. Denn da geht es einzig und alleine um den Output für den Kunden. Und da mag eine ausgelagerte Konzerntochter auch nicht besser sein, als ein spezialisierter Ankäufer, der ohne große Marge, wohl aber mit Menge (da Güte und Qualität) sehr wohl punkten kann.

Klar, der kleine stationäre Goldankäufer ist so dermaßen am Ende der Nahrungs- = Handelskette, dass er sicher große Schwierigkeiten hat, die guten Preise gut aufgestellter Ankäufer nur ansatzweise mitzugehen. Es bleibt ihm ja fast kaum etwas übrig, als durch schlechte Kurse sein Überleben zu sichern. Dennoch - viele der auch kleinen Ankäufer können sehr wohl gut leben - so meine Einschätzung. Mehr dazu unter Altgoldmarkt konkret.

Habe ich Alternativen zum Verkauf meines Altgoldes? → zur Antwort
Ja, es gibt einige alternative Optionen zum Ankauf (Details unter Alternativen zum Ankauf):
  • Schmuckstück-Reparatur;
  • Kommissionsweiser Verkauf;
  • Pfandleihe;
  • Auktionen;
  • Die Kombination;
  • Schmuckbörsen im Internet.


3 - Vorbereitung

Wann ist der beste Verkaufszeitpunkt? → zur Antwort
Es gibt eine solche Vielfalt an Einflussfaktoren auf den Goldpreis (und damit mittelbar auch auf den Altgoldpreis), welche zu berücksichtigen sind. Makroökonomische, politische, marktbezogene. Ganz schwer vorauszusagen. Der Blick auf die Entwicklung des Goldpreises zeigt mittel- und langfristige Trends, welche teilweise über 20 Jahre dauerten. Und binnen einen Jahres gibt es durchaus Schwankungen von circa 50 %.

Kurzfristig, das heißt binnen Tagen, maximal Wochen, könnte man aus charttechnischer Sicht unter Einbezug der aktuellen wirtschaftlichen und politischen Situation vielleicht zu einer etwas klareren Tendenz kommen. Aber nicht zuletzt die Coronakrise hat gezeigt, dass man so gut wie gar nichts vorhersagen kann.

Es kann gut gehen und Sie verkaufen in oder am Ende einer zyklisch guten Hochphase, welche daraufhin auf Monate wieder fällt. Es kann auch schlechter gehen und Sie verkaufen am Anfang eines steilen Anstieges. Oder irgendwo dazwischen. Verkaufen Sie also, wenn Ihnen der Sinn danach steht. Alles andere ist und bleibt Spekulation.

Wie hängen die Edelmetallpreise und der letztlich gezahlte Preis für meine Objekte voneinander ab? → zur Antwort
Es gibt einen großen Unterschied zwischen dem an der Börse festgesetzten und dem am Ende beim Goldverkauf erzielbaren Preis. Der Altgoldpreis orientiert sich natürlich am Goldpreis. Er ist aber nicht festgelegt. Jeder Altgoldankäufer bestimmt ihn eigenständig. Es gibt also sehr viele unterschiedliche Preise. Zudem fällt der Altgoldpreis meist nicht so hoch aus, wie der Verkäufer sich das erhofft.

Alle Faktoren, die zwischen Goldpreis und Altgoldpreis wirken, finden Sie hier: Einleitung-Vorbereitung.

Wie kann ich den Wert meiner Objekte ermitteln? → zur Antwort
Hier gibt es drei Möglichkeiten:

Sie berechnen den Wert annäherungsweise selbst. Jedoch: Steine, Verschlüsse et cetera machen meist so viel vom Gesamtgewicht aus, dass eine angemessene Angabe meist nicht möglich ist.

Sie geben die Werte in einen „Goldrechner" auf den Seiten eines Goldankäufers oder hier unter „Charts & Co." ein. Auch das ist eine sehr ungenaue Methode, obwohl sie oft als sinnig angepriesen wird.

Sie machen eine Preisanfrage bei mindestens zwei Goldankäufern oder Juwelieren bei Ihnen vor Ort. Damit erhalten Sie einen groben Richtwert. Jedoch: Der angemessene Wert Ihrer Objekte kann um ein Vielfaches höher liegen. Die Alternative hierzu wäre die (kostenpflichtige) Anfrage bei einem Gutachter Ihrer Wahl. Auch das ist häufig nur eine annäherungsweise Bestimmung des Wertes der Objekte. Lassen Sie sich also bestenfalls von mir beraten, wo Sie Ihre Gegenstände am besten verkaufen! Mehr dazu unter Wertermittlung.

Ab welchem Gegenwert werden meine Objekte angekauft? → zur Antwort
Das handhaben die einzelnen Ankäufer unterschiedlich. Als Untergrenze gilt 50 Euro. Viele der Scheideanstalten kaufen erst ab einem höheren Wert (beziehungsweise einer Mindestmenge, zum Beispiel 10g) an. Dies ist einzeln abzustimmen und Bestandteil der Beratung.

Gibt es mengenabhängige Preise? → zur Antwort
Manche Ankäufer zahlen einen besseren Preis, wenn eine bestimmte Mindestmenge „Material“ eingeschickt wird (zum Beispiel >100g Feingold). Das ist aber eher selten. Einige Scheideanstalten zahlen in solchen Fällen Großhandelspreise, zum Beispiel ab 500g Feingold.

Welche Unterschiede gibt es zwischen einem Verkauf vor Ort und dem Verkauf durch Verschicken? → zur Antwort
Verkauf vor Ort
Klar ist: Hier geht alles schneller, als beim Online-Ankauf mit Verschicken. Und auch hier gibt es Unterschiede: Manche Ankäufer sind groß und haben separate, videoüberwachte Ankaufsräume. Einige operieren mit Sicherheitsfachkräften vor der Tür.

Manche der Ankäufer kaufen nur mit vorheriger Terminvereinbarung an. Bedenken Sie dabei, dass nicht alle durchgehend geöffnet haben. Und die wenigsten auch am Samstag. Zudem braucht es immer auch einen Personalausweis. Gleichen Sie diese formellen Punkte vor einem Ankauf immer vorher ab.

Verkauf durch Verschicken
Der Vorteil: Hier sind Sie nicht an Öffnungszeiten gebunden. Der Eingang der geschickten Sendung ist bei guten Ankäufern videogesichert oder erfolgt im Vier-Augen-Prinzip.

Alle Online-Ankäufer bieten eine kostenlose Analyse und eine „Objekt/Gold-zurück-Garantie“. Falls Sie also wider Erwarten nicht zufrieden sein sollten, können Sie Ihre Gegenstände zurücksenden lassen („Rückversand"). Meist zwar auf Ihre Kosten und eher selten unter Berücksichtigung einer angemessenen Versicherungsdeckung, aber nichts ist verloren. Bei einer angemessenen Beratung wird diese Situation jedoch vermutlich gar nicht erst eintreten.

4 - Verschicken

Wie verschicke ich meine Objekte am besten? → zur Antwort
Grundsätzlich gilt es, „normalen“ Versand durch die bekannten Paketdienstleister (DHL / DPD / UPS et cetera) von Werttransporten zu unterscheiden. 

Wesentlich bei der Auswahl (Versand durch Paketdienstleister oder Wertversand) sind der eigene Anspruch an die Sicherheit der Sendung und vor allen Dingen deren Wert. Hintergrund: Einige der Paketdienstleister (Hermes / GLS) versichern den Transport von Edelmetallen und Schmuck überhaupt nicht. Und bei denen, die einen solchen Transport anbieten, beschränkt sich die versicherte Summe auf 500 Euro (DHL), 510 Euro (UPS) oder auf 520 Euro (DPD). 

Und das pro Tag und Empfänger. Mehr geht nicht. Es geht sogar noch weiter: Sofern der Wert höher ist als 500/510/520 Euro, oder man am selben Tag mehrere Pakete an denselben Empfänger schickt, entfällt der Versicherungsschutz komplett! Das heißt, dass noch nicht einmal 500/510/520 Euro versichert wären! Konsequenz bei Verlust: Null Euro Ersatz! Wenn man also einen Gegenwert von zum Beispiel 1.000 Euro hat, dann müsste man die Summe irgendwie aufteilen.

Bei den (raren) Werttransporteuren, die diesen Service auch für Privatpersonen anbieten, kann man die Versicherungssumme (preislich gestaffelt) bis zu mehreren Hunderttausend Euro veranschlagen und somit alles in einer Sendung voll versichert verbringen. Und das ist nicht wirklich teuer. Außerdem werden die Objekte immer abgeholt. 

Man muss im Einzelfall schauen, wie viel die Objekte jeweils wert sind und wie man da am besten vorgeht. Ich kann Ihnen ein, zwei Werttransporteure empfehlen, mit denen ich zusammenarbeite.

Wie sicher ist das Verschicken? → zur Antwort
Klar ist - ein Problem taucht nur sehr selten auf. Die Verlustrate bei Paketdienstleistern liegt bei 0,01 % (Werttransport: noch geringer). Das sind 1:10.000. Von 10.000 Paketen verschwindet also eines. Das klingt nicht viel. Wenn es aber dann im Ernstfall um den Nachweis einer angemessenen Versicherungsdeckung geht, kann es schon mal eng werden.

Elementar ist, dass Sie beim Verschicken selbst eine sichere Variante wählen. Ob der jeweilige Ankäufer diese nun bezahlt oder nicht, das ist unter Sicherheitsaspekten nicht wichtig - wohl aber in Bezug auf den Erlös. Und eine „Objekt-zurück-Garantie“ geben ohnehin alle „normalen“ Ankäufer - das heißt jene, die nicht in grundsätzlich betrügerischer Absicht handeln und ganze Sendungen verschwinden lassen. Alles schon vorgekommen am Markt.

Bleibt das Transportrisiko. Das Wichtigste hier ist nachzuweisen, was und mit welchem Wert man denn nun verschickt hat. Und keine Unterversicherung zuzulassen. Das heißt, den vermutlichen Höchst-Gegenwert seiner Objekte durch die gewählte Versicherung des Verschickens auch wirklich zu decken. Aber genau hier passieren häufig Fehler. Und leider ist nicht allen Angaben zu trauen, die am Markt so kursieren. Denn da gibt es mitunter hanebüchene Aussagen. Details finden Sie unter Sicheres Verschicken.

Wie funktioniert ein Werttransport? → zur Antwort
Der Werttransport wird entweder von einem Ankäufer beauftragt, welcher die Abwicklung und manchmal auch die Kosten dafür übernimmt. Oder durch Sie selbst.

Der Abholfahrer bringt dann einen Sicherheitsbeutel mit Sicherheitsverschluss („Safebag") mit. Manche Transporteure verschicken dieses auch nur vorab an Sie als Kunde. Der von Ihnen verpackte Wertgegenstand wird in Gegenwart des Abholers in den Beutel hineingelegt und dieser verschlossen.

Das Safebag hat eine eindeutige Seriennummer, anhand der der Empfänger überprüfen kann, ob es eventuell ausgetauscht wurde. Sofern der Versandgegenstand zu groß für das Safebag ist, erfolgt der Versand in einem Karton.  Dieser wird nicht vom Zusteller mitgebracht - Sie müssen selbst einen zur Verfügung stellen. Ebenso wie ein Sicherheitsklebeband und/oder Siegeletiketten, mit dem der Karton zu verschließen ist. Siegeletiketten gibt es auf Anfrage auch beim Werttransporteur.

Wie teuer ist das Verschicken? → zur Antwort
Versand
Paketdienstleister verlangen ohne Abholung circa 7,50 Euro (Online: 5,50 Euro) für den Transport (Versicherungssumme maximal 500 Euro). Abhängig davon, ob man via Internet oder in einer Filiale frankiert. Etwaige Abholungskosten schlagen mit circa 3,00 Euro zu Buche. 

Werttransport
Die Tarife beinhalten den Transport innerhalb Deutschlands, gegebenenfalls auch in andere Länder (meist der EU). Sie sind nach Versicherungssummen gestaffelt - sehr oft von 2.500 bis 25.000 Euro. Ein Werttransport innerhalb Deutschlands  mit einer Versicherungssumme (VS) bis 2.500 Euro kostet circa 30 Euro (25.000 Euro zum Beispiel circa 100 Euro; dazwischen gestaffelt). Alle Werte Stand 07/2022.  

Wer bezahlt das Verschicken? → zur Antwort
Das Verschicken wird von einigen der Ankäufer bezahlt. Ansonsten muss man diesen selbst tragen. Manche Ankäufer bieten Varianten, bei denen sowohl Versand- als auch Werttransport abgedeckt sind, einige nur eine der Optionen. 

Wichtig: Falls es nicht zu einem Ankauf kommen sollte oder (bei Ankauf einiger Objekte) wertarme Stücke zurückgeschickt werden, zahlt meist der Kunde die Kosten des Rückversands. 

Ab welcher Summe lohnt es sich, einen Werttransport zu bezahlen? → zur Antwort
Ganz klar: Ab circa 1.000 Euro Gegenwert, falls der (ansonsten sehr gute) Ankäufer diesen nicht selbst zahlt. Je nach Aufteilbarkeit der Objekte. Zwei Postpakete sind mit je 500 Euro versichert, falls man sie nicht an einem Tag an denselben Ankäufer schickt. Es müsste da also das Material gesplittet werden. Die zwei Pakete kosten zum Beispiel bei DHL (abhängig von Online-Frankierung oder vor Ort in der Filiale des Versandunternehmens) maximal 14,98 Euro. 

Drei - also alles, was über 1.000 Euro hinausgeht - würden 22,47 Euro kosten und müssten an drei Tagen verschickt werden. Der sicherere Werttransport schlägt da zum Beispiel mit 27,37 Euro einmalig zu Buche und ist daher ab circa 1.000 Euro zu bevorzugen. Alles andere wird zu kompliziert. Zudem ist der Werttransport sicherer.

Und bedenken Sie: Es ist davon auszugehen, dass durch das Verschicken an einen sehr guten Ankäufer ohnehin einiges an Mehrertrag erzielt wird. Vermutlich deutlich mehr, als die 27,37 Euro (= circa 3 % des Gegenwertes von 1.000 Euro). Selbst bei einem Wert zwischen 500 und 1.000 Euro könnte man im Einzelfall einen Werttransport in Erwägung ziehen. Zum Beispiel, wenn man nur ein Objekt für 800 Euro verschicken mag und den Wert eben nicht splitten kann. Das sind lediglich 3-4 % Kostenanteil am Erlös. Alle Werte Stand 07/2022.  

Wie soll ich meine Objekte am besten verpacken? → zur Antwort
Auf folgende Gesichtspunkte ist zu achten:
  • Verpackung ohne Klappern;
  • Keine Umschläge/Luftpolstertaschen;
  • Eventuell Siegeletiketten / Sicherheitsklebeband bei Werttransport, der nicht ins Safebag passt;
  • Keine „alte“ Handschrift (besser: gedruckte Etiketten);
  • Kein Hinweis auf Wertvolles;
  • Keine verräterische Ziel-Adresse (neutral statt „Goldankäufer xy“).

Gibt es Verpackungsmaterialien durch die Ankäufer? → zur Antwort
Versand
Manche Ankäufer verschicken Versendematerial (besondere Umschläge / „Versandtaschen“/ Boxen). Versiegeln und verplomben mitunter, um eventuellen Missbrauch nachweisbar zu machen beziehungsweise zu verhindern. Ich persönlich halte davon wenig. Es wirkt zwar bequem und lockt dadurch viele Kunden an. Aber es ist zum einen eingepreist, das heißt es gibt keinen monetären Vorteil. Zum anderen sind manche der Empfehlungen schlicht gefährdend (Umschläge), da nicht affin zu den Verarbeitungsmaschinen / Förderbändern der Versendeunternehmen. 

Anforderung Verpackung: Manchmal muss man den Ankäufer hierfür anrufen, mitunter geht es auch via Mail auf der Homepage - sofern ein Ankäufer diesen Service überhaupt anbietet.

Werttransport
Hier erfolgt der Transport immer über ein sogenanntes „Safe(ty)bag / Safepac / Sicherheitsmailbag“, manchmal auch über eine festere „Safebox“. Jeder Transporteur hat da verschiedene Bezeichnungen. Dieses wird entweder bei Beauftragung an Sie zugeschickt oder der Abholfahrer bringt eines oder mehrere mit - je nach Volumen. Das erfordert mitunter eine Beauftragung mit einer Vorlaufzeit von einem Tag. 

Welche Formalitäten sind zu berücksichtigen? → zur Antwort
Zum Verschicken an einen Ankäufer (egal, ob Versand oder Werttransport) benötigen Sie ein Edelmetall-Begleitschreiben (EM-BS) als Einlieferungsbeleg. Dieses ist wichtig zur rechtlichen Absicherung. Es beinhaltet eine Erklärung Ihrerseits an Eides statt, dass Ihre Objekte frei von Rechten Dritter sind, es sich also um Ihr uneingeschränktes Eigentum handelt. Zudem dürfen die Gegenstände aus keiner strafbaren Handlung stammen. Eine Nichtbeachtung des Edelmetall-Begleitschreibens führt zur bedingungslosen Nichtigkeit des Kaufvertrages.

Beim stationären Ankauf, das heißt, falls Sie direkt vor Ort verkaufen, wird das Ganze ähnlich gehandhabt. Hier gibt es einen Kaufvertrag (= Ankaufserklärung). Zudem braucht es dabei einen Personalausweis, Reisepass oder sonstige Unterlagen zum Nachweis der persönlichen Identität. Sofern also ein Ankäufer keine Ankaufserklärung verlangt, ist zumindest ein bisschen (oder mehr) Skepsis geboten.

Darüber hinaus sind bei Beträgen ab 2.000 Euro die Regelungen des Geldwäschegesetzes (GwG) zu beachten. Auch hier gilt: Vorlage eines klaren Nachweises der Identität.

Kann ich meine Sendung abholen lassen? → zur Antwort
Ja. Beim Werttransport ist dies ohnehin der Fall und im Preis inbegriffen. Die Option ist empfehlenswert, wenn man es bequemer haben mag beziehungsweise nicht aus dem Haus kann oder will (zum Beispiel ältere oder ängstliche Personen). Eine Abholung, zum Beispiel im Büro oder bei anderen Personen ist bei allen Verschick-Varianten möglich - manchmal jedoch gegen Aufpreis.

Bei der Abholung übernehmen meist Sie die Mitteilung an den Transporteur, wann genau und wo die Sendung abzuholen ist. Dabei ist zu bedenken, dass enge Zeitfenster fast immer mit Mehrkosten einhergehen. Manchmal koordiniert auch der Ankäufer den Prozess. Das ist davon abhängig, ob dieser (bei höheren Werten, oft ab 1.000 oder 2.500 Euro) die Transportkosten übernimmt und Ihnen zum Beispiel ein Safebag durch den Werttransporteur zuschicken lässt. Hierzu übermittelt er dem Transporteur Kontaktdaten und fragt eventuell Terminwünsche und Abholadresse an.

Was gilt, wenn der Ankäufer mir meine Objekte oder Teile davon zurückschickt? → zur Antwort
Ein Rückversand der Objekte kommt in zwei Fällen in Betracht:

Fall A: Sie nehmen das Angebot des Ankäufers komplett oder in Teilen nicht an
Dann steht ein Rückversand aller oder eines Teiles Ihrer Objekte an. Normalerweise zahlen Sie als Kunde. Einige wenige Ankäufer schicken tatsächlich auch komplett kostenfrei zurück - egal, ob es nun zu einem Ankauf kam oder eben nicht. Sie sind auf Menge ausgelegt und gehen schlicht - statistisch klar belegt - davon aus, dass die wenigsten Kunden das Material zurückfordern, sofern sie es einmal auf den Weg geschickt haben. Natürlich haben sie die Rücksendefälle in ihrer Preiskalkulation bereits berücksichtigt.

Fall B:  Für den Ankäufer wertarme/wertlose oder vom Ankäufer nicht angekaufte Stücke gehen an Sie zurück
Sofern Sie das wünschen. Zum Beispiel Schmucksteine oder Goldimitate.  Normalerweise zahlt auch hier der Kunde. Je nach Volumen des Ankaufs ist mancher der Ankäufer aber auch so entgegenkommend, dieses auf seine Kosten zurückzuschicken - da es zu einem guten Geschäft kam. Das ist aber eher selten.

5 - Beim Ankäufer

Wie machen die Ankäufer den Ankaufsprozess für mich sicher? → zur Antwort
A - ANKAUF VOR ORT
Klingel / Türsteher. Manche Juweliere oder größere Goldankäufer haben das zur Sicherheit vor Überfällen. Wenn es da ist - ok. Kostet den Ankäufer aber Geld und schmälert den Nettobetrag daher indirekt.

Geschützter Ankaufsraum. Beim stationären Ankauf zur Wahrung der Diskretion. Nicht jeder muss wissen, was man so alles verkauft. Oft gegeben.

B - ONLINE-ANKAUF MIT VERSCHICKEN
Keine Annahme beschädigter Pakete durch den Ankäufer: Das Ganze bei gleichzeitiger Mitteilung an den Absender (durch den Transporteur oder bestenfalls durch den Ankäufer selbst). Es passiert halt schon häufiger, dass klassische Pakete Versendespuren tragen (Schlitze et cetera). Es kann also sein, dass nicht alles mehr drinnen ist, was drinnen war. Unwahrscheinlich, aber denkbar. Daher Verpackungsanleitung beachten. Ein guter Ankäufer zeichnet sich dadurch aus, dass er den Mangel anzeigt. 

Prüfung des Paketes / des Wertversandes: Mit Prüfprotokoll.

Vier-Augen-Prinzip: Zwei Mitarbeiter öffnen gemeinsam die Pakete. Das ist grundsätzlich gut, denn es könnte etwas entwendet werden.

Foto / Video Wareneingang durch den Ankäufer: Das empfinde ich als wichtiger, da dann der reale Eingang klar dokumentiert ist und zu Nachweiszwecken mit den eigenen Dokumentationen des sicheren Verschickens abgeglichen werden könnte. 

Zertifizierte Überwachung: Manche Ankäufer haben sich ihre Sicherheitsausstattung zum Beispiel vom TÜV bestätigen lassen, um dies Kunden gegenüber zu dokumentieren. 

Werden meine Objekte beim Ankauf / bei der Analyse zerstört? → zur Antwort
Die meisten Analyseverfahren kommen ohne die Zerstörung der Objekte aus. Die üblichen Prüfsäuren verursachen zwar einen gewissen Materialverlust - aber dieser ist sehr gering. Insofern kommt eine Zerstörung der Objekte nur beim Ankauf durch Scheideanstalten in Betracht. Denn diese schmelzen die Wertgegenstände häufig sofort ein. Daher ist es für den Fall, dass man sein Objekt gegebenenfalls zurückhaben möchte wichtig, eine Scheideanstalt auszuwählen, die eine Möglichkeit einräumt, dem sofortigen Einschmelzen zu widersprechen. 

Welche Analyseverfahren nutzen die Ankäufer? → zur Antwort
Die genaue Beurteilung von Edelmetallen ist eine Wissenschaft für sich. Für verschiedene Gegenstände braucht man unterschiedliche Verfahren. Zum Beispiel nutzt man bei nicht einzuschmelzenden Objekten wie Münzen ganz andere Methoden, als bei Schmelzmaterial, wie es alter Schmuck darstellt. Auch Zahnlegierungen erfordern spezielle Verfahren. Und je nach Methode fällt das Ergebnis mitunter sehr unterschiedlich aus. Es gibt eine stattliche Anzahl, die entweder eher einfach anzuwenden sind, oder doch kostenintensive, komplexere verfahrenstechnische Vorgänge erfordern.

Typische Methoden sind:
  • Gewichtsbestimmung (Präzisionswaage/Magnetwaage/Archimedisches Prinzip);
  • Geräte zur Differenzierung von Schmucksteinen;
  • Prüfsäuren (Bestimmung der Legierung von Schmuckstücken);
  • Ultraschall (Echtheitsprüfung von Barren und Münzen);
  • Leitfähigkeitsmessung (dito);
  • Roentgen-Fluoreszenzanalyse/RFA (genaue Bestimmung, welches Edelmetall in welchem Ausmaß vorhanden ist);
  • Spektrometrie/ICP-Analyse (sehr genaue Bestimmung des Edelmetallgehalts);
  • Dokimasie (extrem genaue Bestimmung des Edelmetallgehalts).

Wie genau sind solche Analysen? → zur Antwort
Die Genauigkeit der Methoden unterscheidet sich signifikant. Selbst bei den als Ideallösung gepriesenen RFA-Analysen differieren die Resultate je nach Methode „erheblich“ - bis zu 1,5 %. Das sind immerhin 15 Euro bei 1.000 Euro Gegenwert. Zudem kann man die Geräte selbst justieren, was Änderungen des Ergebnisses mit sich bringt. 

Ganz zu schweigen von Prüfsäuren, die - obwohl fälschlicherweise immer wieder gerne behauptet wird, sie seien stark aussagekräftig - häufig dann doch alt, getrübt und damit nicht wirklich brauchbar sind, um eine genaue Bestimmung des Goldgehaltes zu gewährleisten. 

Aber auch die RFA-Analyse ist nicht der Weisheit letzter Schluss - da gibt es noch bessere Methoden bzw. deutlich komplexere Verfahren, beispielsweise die „Dokimasie“ oder die „Spektrometrie".

Nutzen die Ankäufer verschiedene Verfahren? → zur Antwort
Grundsätzlich gibt es wesentliche Unterschiede bei den einzelnen Anbietern, vor allem zwischen kleineren stationären und größeren (Online-)Ankäufern. Denn große Testapparaturen kosten ein kleines Vermögen und stehen in der Regel nur größeren Ankäufern oder Scheideanstalten zur Verfügung. 

Generell kann man von folgender Situation ausgehen: Bei den klassischen Ankäufern gibt es meist nur die Basics (Säuren, maximal RFA). Bei größeren Ankäufern und den Scheideanstalten meist (nicht immer!) zusätzlich auch noch andere, deutlich genauere Verfahren. Aber: Das bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass nicht auch spezialisierte, kleinere Ankäufer hochtechnisches Equipment aufweisen.

Wie lange dauert die Analyse? → zur Antwort
Vor Ort dauert dies circa 15 Minuten bis eine Stunde, je nach Material und Kapazität des Ankäufers. Hier empfiehlt sich (telefonische) Voranmeldung. Beim Verkauf mit Verschicken ist die Dauer abhängig vom Ankäufer und kann entweder sofort geschehen oder aber einige Tage in Anspruch nehmen. Normalerweise braucht es einen Tag. Sollte es sich um eine größere Menge halten, welche separat geschieden wird oder um eine „Identitätswahrende Scheidung", kann es auch mal gut eine Woche dauern. 

Ist die Analyse kostenfrei? → zur Antwort
Grundsätzlich ja, es sei denn, man geht zu einem Ankäufer vor Ort, lässt sein Objekt bewerten und verkauft diesen dann dort nicht. In diesem Fall erhebt mancher Ankäufer eine kleine Begutachtungsgebühr, zum Beispiel 10 Euro. Beim Zuschicken an einen Ankäufer entfällt eine solche Begutachtungsgebühr - die Analyse ist kostenfrei.

Es gibt jedoch Ausnahmen zur Kostenfreiheit. Und zwar dann, wenn Ankäufer die Schmelz- und Scheidekosten separat in Rechnung stellen. Das ist selten, muss aber beachtet werden. Je nach eingelieferter Menge macht es manchmal auch Sinn, diese Kosten selbst zu tragen und in den Genuss von Großhandelspreisen zu kommen. Gleiches gilt für die „Identitätswahrende Scheidung", bei der aus mehreren eingelieferten Schmuckstücken ein neues geschmolzen wird.

Wie lange dauert es, bis man mich vom Analyseergebnis unterrichtet? → zur Antwort
Klar ist: Je schneller die Mitteilung, desto klarer für den Kunden. Der Zeitraum differiert erheblich (ein bis acht Tage; im Schnitt ein bis zwei; die Schnellsten vier bis fünf Stunden nach Eingang). Das hängt auch maßgeblich davon ab, ob das Material im Rahmen einer Sammelscheidung, als Einzelauftrag unter Berechnung der Analyse- und Scheidkosten oder als „Identitätswahrende Scheidung“ in Auftrag gegeben wurde.

Kann ich dem Preis des Ankäufers widersprechen? → zur Antwort
Hierbei kommt es entscheidend darauf an, ob man vor dem endgültigen Ankauf vom Ankäufer über den Gegenwert unterrichtet wird (zwischenzeitliche Preisbenachrichtigung). Das heißt die Möglichkeit hat, dem Angebot des Ankäufers zu widersprechen oder nicht. Beziehungsweise ob ein Rücktritts- / Widerrufsrecht eingeräumt wird, wenn der Ankauf schon erfolgt ist. Das handhabt jeder Ankäufer verschieden.

Besonders beim Goldrechner gilt es, aufzupassen. Denn der Ankäufer hat bestimmte Preise angegeben, mit denen Sie rechnen. Aber: Diese werden nicht immer gezahlt. Man spricht oft von „Schätzpreisen“, die sich aber ändern. Und dieser etwaigen Änderung muss man schon vorher zustimmen! Man kann sich also nicht auf die angegebenen Preise verlassen. Selbst wenn von einer „Preisgarantie“ die Rede ist. Und auch die von ihnen angegebene Menge des Materials wird in den meisten Fällen nach unten korrigiert. 

Gerade größere Anbieter mit hohem Kundenvolumen rechnen da auch gerne ohne Rückmeldung an den Verkäufer flugs ab. Gewähren aber meistens die Option, dass man im Edelmetall-Begleitschreiben explizit darauf hinweist, vor endgültiger Abrechnung benachrichtigt zu werden. Manche tun dies gar nicht. Diese sind eher zu meiden. Es ist ein vielschichtiger Prozess und Gegenstand der Beratung. Bei den von mir ausgewählten Ankäufern ist das Ganze aber ein durchaus einfacher Vorgang. 

Bekomme ich meine Objekte wieder zurück, wenn ich nicht mit dem Preis einverstanden bin? → zur Antwort
Diese Option bieten nur Ankäufer mit zwischenzeitlicher Preisbenachrichtigung. Diese Preise kann man dann ablehnen. Damit ist kein Vertrag zustande gekommen. Der Ankäufer schickt Ihnen die Objekte im Rahmen des Rückversandes zurück. 

Bei den Ankäufern, die keine zwischenzeitliche Preisbenachrichtigung vornehmen, ist das Widerrufsrecht meist ausgeschlossen. Zwar liegt bei Onlinegeschäften ein so genannter Fernabsatzvertrag vor (Vertragsschluss ausschließlich über Telefon, Fax, Internet oder bei Ihnen). Und Verbrauchern steht bei einem Fernabsatzvertrag grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Aber: Dieses kann vom Ankäufer mit dem Verweis ausgeschlossen werden, dass der Preis auf dem Finanzmarkt von Schwankungen abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Und das ist bei Edelmetallen der Fall.  

Zudem besteht nach der gesetzlichen Regelung  - anders als beim Verkauf an Verbraucher - beim Verkauf durch Verbraucher generell kein Widerrufsrecht der Vertragsparteien. Insofern muss man in diesen Fällen die Abrechnung des Ankäufers akzeptieren. Immerhin: Einige der Ankäufer räumen die Möglichkeit des Rücktritts vom Vertrag ein. Das ist aber leider nicht immer der Fall. Falls ein Rücktrittsrecht eingeräumt ist, beträgt dieses zwischen fünf bis 14 Tage - je nach Ankäufer.

Wie lange dauert es, bis ich mein Geld erhalte? → zur Antwort
Auch hier gibt es ziemliche Unterschiede. Von einem Werktag nach Wertabrechnung bis hin zu sieben, acht Tagen ist alles dabei. Per Echtzeitüberweisung oder PayPal auch binnen Sekunden. Aber das bieten nur sehr wenige Ankäufer an.

Ohnehin ist augenfällig, dass bei vielen Ankäufern nicht allzu umfangreich mit modernen Internetmedien umgegangen wird. Manch` Ankäufer ist da aber auch sehr gut aufgestellt. Über die Qualität der gezahlten Preise sagt das allerdings nichts aus. Dennoch ist sicher einigen Kunden wichtig, dass hier zeitgemäße, schnelle Abläufe stattfinden.

In welchen Varianten kann ich den Gegenwert erhalten? → zur Antwort
Klar ist: Nur beim Ankauf vor Ort gibt es auch Bargeld. Und manche der Online-Ankäufer bieten ja auch die direkte Abwicklung an. Standard ist die Überweisung, selten via Sofortüberweisung. Öfter wird auch ein Verrechnungsscheck angeboten, eher selten die Vergütung via PayPal.

6 - seriosität

Auf welche Art und Weise arbeiten Ankäufer nicht ganz so seriös? → zur Antwort
Ich bezeichne dieses Vorgehen als „Tricksereien“. Hier ein erster Überblick dazu. Einzelheiten finden Sie im großen Blog-Kapitel „Seriosität“. 

A - TYPISCHE TRICKSEREIEN EINIGER ANKÄUFER
  • Preistricksereien (inklusive einfach schlechter Preise). Sowohl bei stationären Ankäufern (vor Ort), als auch im Internet;
  • Die Preise auf Homepages sind oft falsch und vor allem irreführend. Denn gezahlt wird oft was anderes. Die Preise bei den Goldrechnern der von mir begutachteten Ankäufer weichen bis zu 25 % voneinander ab! Und: Dessen Ergebnisse stimmen sehr häufig nicht mit dem erzielbaren Preis überein. Selbst wenn von „Preisfixierung“ oder „Preisgarantie“ die Rede ist;
  • Auch im Internet gibt es Preisunterschiede von bis zu 30 %. Das sind mal schnell 300 Euro. Problem: Das erkennt man nicht auf den ersten Blick. Dazu braucht es einen umfangreichen Test und sinnvolle Quervergleiche;
  • Mengentricksereien / Material-Falschangaben. Dadurch letztlich ein geringerer Preis;
  • Manche Ankäufer empfehlen beim Versand Varianten, die letztlich nicht richtig versichert sind. Das ist im (sehr seltenen) Ernstfall so, als ob man gar nicht versichert hätte.

  • B - ALLGEMEINE FAKTOREN BEI EINIGEN ANKÄUFERN

  • Suggestion Größe / Erfahrung / Alter / Kundenanzahl, welche nicht immer stimmt;
  • Suggestion Überregionalität, welche oft gar nicht gegeben ist (man will bundesweite Präsenz darstellen und seine Suchmaschinenoptimierung verbessern);
  • Suggestion Studien oder / und Prüfsiegel: Es werden schlichtweg häufig Studien und Siegel gekauft;
  • Besonders hohe Kostenfaktoren: Zum Beispiel hohe Vertriebskosten oder besonders teure Werbung (Affiliate-Programme = Partner-Marketing gegen Zahlung einer durchaus üppigen Provision / Ankauf-Boxen bei Handelsketten / kostenintensive Filialen). Alles Positionen, die Geld kosten und letztlich beim vergüteten Gegenwert Ihrer Objekte eingepreist werden.

Inwieweit kann ich mich auf Siegel und Bewertungsportale verlassen? → zur Antwort
Die Kernfrage lautet: Sind es wirklich von realen Kunden mit wirklichen Geschäftsvorfällen im Hintergrund geschriebene beziehungsweise direkt von diesen Kunden veröffentlichte Bewertungen, welche der Siegelerteilung oder dem Bewertungsergebnis zugrunde liegen? Oder sind es doch eher von Algorithmen oder Ghostwritern erstellte, mitunter auch mit wirklichen Kundenbewertungen durchsetzte Erfahrungen, die dort veröffentlicht werden? So zumindest munkelt man bezüglich der Branche. Und nicht nur ein Nachrichtenmagazin hat dies schon hinterfragt.

Ich bin mir sicher, die Siegel-Unternehmen wissen genau, was sie da tun. Es ist ein wirklich großes, fettes Business, das Erteilen von Siegeln und Veröffentlichen von Bewertungen. Denn klar ist: Damit sollen der Umsatz gesteigert und hohe Kundenfrequenz bei den „Besiegelten“ dargestellt, manchmal auch nur vorgetäuscht werden.

Verstehen Sie mich nicht falsch: Siegel sind besser als Betrug. Und einige fußen auch auf wirklichkeitsbasierten Kundenerfahrungen. Aber viele eben auch nicht. Und wenn sie selbst unlautere Absichten bergen oder zumindest fragwürdig sind, dann ist doch sowohl Vorsicht geboten, als auch kritische Betrachtung angemessen. Weitere Infos unter Siegel / Portale.

Wie ordne ich Kundenmeinungen richtig ein? → zur Antwort
Diese sind oft nicht auf realen Geschäftsvorfällen beruhend und dafür gibt es sogar einen Markt (man kann sich gute Bewertungen kaufen).

Das Ganze ist nicht nur aufgrund der Subjektivität der Meinungen ein etwas schwierigeres Thema, da man auch nicht immer direkt erkennen kann, ob die Bewertungen echt sind. Aber von Algorithmen generierte Kundenmeinungen sind nicht ganz so persönlich, wie es ein echter Bewertender in der Regel formuliert. Mit gesundem Menschenverstand und einem gewissen Gefühl für Sprache und im Vergleich zu echten Meinungen kann man jedoch ziemlich schnell erkennen, was falsch ist und es somit entlarven.

Der echte Mensch / Rezensent schreibt in aller Regel einfach etwas lockerer. Benutzt eine nicht zu allgemeine, pauschale Sprache, sondern wird konkreter. Nennt Namen. Wird persönlicher. Sicher gibt es auch eher nüchterne, kurze Einträge echter Bewertender. Aber wenn man alle Einträge quer liest, ergibt sich ein klares Bild. Details siehe unter Kundenmeinungen.

Wie aussagekräftig sind marktübliche (externe) Tests der Goldankäufer? → zur Antwort
Einige wenige sind recht gut. Aber: Viele sind bezahlt, schlecht recherchiert oder testeten nur wenige beziehungsweise willkürlich ausgewählte Unternehmen.

Viele der Tests geben manchmal das genaue Gegenteil des grundsätzlichen Tenors der Kundenmeinungen an anderen Orten wieder. Vor allem gibt es widersprüchliche Testergebnisse im Quervergleich. Mit sehr verschiedenen Ergebnissen zu denselben Ankäufern. Bei ähnlichem Testaufbau. Da ist ein Ankäufer in einem Test spitze, in einem anderen landet er fast am Ende. Hinzu kommt, dass es wenige wirklich aktuelle Tests gibt.

Weshalb existieren keine zwei oder drei seriöse Tests (verschiedener Tester!), welche dieselben Kandidaten als Testsieger vorbringen!? Es sind immer andere - das muss doch stutzig machen hinsichtlich der Kriterien beziehungsweise der Auswahl der getesteten Unternehmen.

Meine finale Einschätzung dazu: Von allen 32 getesteten Unternehmen empfehle ich anhand meiner Testungen genau: Eines! Maximal zwei. Mehr dazu unter Externe Tests.

7 - der Test

Wie haben Sie getestet? → zur Antwort
Um ein wirklich aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten, habe ich nicht nur vier oder fünf, sondern 140 Kriterien zusammengestellt. Diese dann einzeln beschrieben, in Leitthemen eingeordnet und letztlich soweit möglich beurteilt und getestet. Die Konsequenz: Eine umfangreiche Begutachtung der Ankaufs-Unternehmen.

Danach habe ich das Internet nach allen erdenklichen Informationen durchforstet, die ich über Ankaufsunternehmen habe finden können. So kam ich auf 100 relevante Unternehmen, die ich aus rund 150 Ankäufern vorselektiert habe. Es war schnell klar, dass diese Anzahl zu groß sein würde, um jedes Unternehmen einem intensiven Test zu unterziehen.  

Das Ziel lautete dann: Extraktion von 30 Unternehmen, die dann real durch Einsendung von Testobjekten untersucht werden sollten. Ich unterzog also alle 100 einer intensiveren Beurteilung - soweit das möglich war (noch kein realer Test durch Verschicken von Materialien). Natürlich habe ich nicht von jedem Ankäufer alles zu allen 140 Kriterien. Aber meistens zumindest so viel, dass sich die Besseren klar herauskristallisiert haben und ein echter Test anberaumt werden konnte.

Hierzu habe ich den ausgesuchten 30 Ankäufern im Verlauf des Jahres 2020 einen immer wieder gleichen Testsatz von fünf Objekten aus wesentlichen Materialbereichen vorgelegt. Teilweise vor Ort, aber auch via Verschicken. Nach der Begutachtung habe ich die Objekte wieder mitgenommen oder wieder zurücksenden lassen, um sie dann zum nächsten Ankäufer zu verbringen. Damit war eine Vergleichbarkeit gegeben. Mehr unter Der Test.

Inwiefern unterschieden sich Ihre Tests von denen der anderen Testinstanzen? → zur Antwort
Zunächst einmal unterscheidet sich sie Anzahl der Testkriterien deutlich. Während übliche Tests maximal 12 bis 15 Kriterien erfassen, beträgt der Umfang meiner Kriterien immerhin 140! 

Die meisten externen Tests nutzen zudem eigenartige Gewichtungen. So werden der Preis und die Sicherheit mit jeweils maximal 60 % gewertet. Andere Kriterien werden hinzuaddiert, so dass es in der Summe einen Wert von 100 % ergibt. Das ist ja auch grundsätzlich ok, nur: Ich erwarte beim Preis 95-100 % Relevanz und bei der Sicherheit 100 %! Und die anderen Kriterien als Bonbon obendrauf.

Im Gegensatz zu vielen der externen Tests, umfassen meine Beurteilungen immerhin 100, meine genaueren Untersuchungen im Rahmen eines echten Tests letztlich 30 Unternehmen. In anderen Tests werden die Besten oft weggelassen oder man testet nur einen Ausschnitt. Zum Beispiel lokal oder nur überregionale Goldankaufsketten. Das ist ungefähr so, als wenn man beim Fußball nur die 2. und 3. Liga und drei Bundesligisten testet, aber aus der 1. Liga 15 Mannschaften vergisst.

Was haben Ihre Tests ergeben? → zur Antwort
Beurteilt wurden vor allem der Preis und die Versandmodalitäten, das heißt der Sicherheitsaspekt. Und zwar zu je 100 %. Ergänzt durch alle testbaren Kriterien aus dem Fundus der 140. Die Unterschiede bei den Unternehmen waren mehr als deutlich. Und so ergaben sich ganz klare Favoriten. 

Aus allen 100 beurteilten und 30 getesteten Unternehmen haben sich letztlich drei Ankäufer herauskristallisiert. Diese liefern wirklich gute Ergebnisse. Zwar konnte ich anfangs nicht alle Materialarten und deren Vergütungen testen. Aber mit Hilfe der inzwischen vorliegenden Kundenabrechnungen konnten auch hier immer bessere Rückschlüsse gezogen werden. Da es gewisse Spezifitäten gibt, welche die drei Unternehmen nicht erfüllen (zum Beispiel besondere Materialien, wie Bernstein oder Perlen), habe ich weitere Unternehmen ergänzt, die hier gute Expertise aufweisen.

Zudem habe ich die besten Drei noch durch gute, regional über Deutschland verteilte Ankäufer aufgefüllt. So kann der ein oder andere ohne einen allzu langen Weg selbst zu einem für ihn recht nahe gelegenen Ankäufer fahren und sein Material begutachten lassen oder verkaufen. Falls ein Verschicken nicht in Betracht kommt. Der Preisunterschied zu den Besten ist zwar gegeben, aber unter diesen Umständen zu vertreten.

Eine konkrete Auswahl des oder der letztendlichen Ankäufer erfolgt dann abhängig zum Beispiel von der Material- oder Legierungsart, der Menge sowie persönlicher Präferenzen.

Wie gehe ich am besten beim Verkauf meiner Objekte vor? → zur Antwort
Die Konsequenz: Ganz klar - vergleichen Sie. Und verkaufen Sie eher nicht stationär (vor Ort). Außer bei guten Scheideanstalten oder guten Onlinern mit zusätzlichem stationärem Ankauf. Sollten Sie ein wirklich außergewöhnliches Objekt verkaufen wollen, denken Sie über die Alternative einer Auktion oder eines Kommissionsverkaufs nach.  

Wenn Sie ein Miniobjekt haben (bis 100 Euro) - dann verkaufen Sie am besten beim Juwelier oder Goldankauf um die Ecke. Und wenn Sie schon stationär verkaufen, dann: Nachverhandeln! Und bedenken Sie, einen Werttransport ab circa 1.000 Euro Gegenwert zu nutzen. Oder fahren Sie bei angemessener Entfernung direkt zum Ankäufer. 

Eventuell recherchieren Sie selbst noch ein wenig mehr. Berücksichtigen Sie alle Tricksereien. Machen Sie einen Preisvergleich. Und bestenfalls: Lassen Sie sich von mir beraten! Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.