Der Markt der Goldankäufer
Der Altgoldmarkt
Wie stellt sich dieser Markt im Allgemeinen dar?
Zunächst - es gibt eine ganze Reihe an Beteiligten. Viele wirken indirekt, aber ganz wesentlich: Das sind all diejenigen Institutionen, die zunächst einmal bei der Ermittlung des Goldpreises beteiligt sind: Börsen, Banken, Institutionen, wie etwa der IWF (Internationaler Währungsfonds), der Staat als Gesetzgeber und so weiter.
Aber auch Berufsverbände des Goldgewerbes oder Medien, welche Tests in Auftrag geben oder grundsätzlich über das Thema berichten tragen zum Geschehen des Altgoldmarkt bei. Hinzu kommen siegelerteilende und testende Institute, Vergleichsportale sowie bestenfalls ein gut funktionierender Verbraucherschutz.
Und dann natürlich besonders die für unsere konkreten Betrachtungen relevanten Teilnehmer: Goldankäufer, Juweliere und Scheideanstalten sowie weitere Beteiligte, wie zum Beispiel Pfandleihhäuser oder Gutachter. Eingebettet sind sie in ein spezifisches Marktumfeld mit konkreten gesetzlichen Bestimmungen, die den Altgoldmarkt regeln. Dennoch gibt es - neben seriösem Vorgehen - viele Unklarheiten und Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Seriosität einiger Marktteilnehmer. Mithin ergibt sich eine ganz spezielle Marktsituation.
Die Marktsituation
Wie schaut es nun bei den Ankäufern dieser Objekte aus? Wie ist der Markt beschaffen?
Grundsätzlich ist eine sehr geringe Transparenz des Gesamtmarktes zu verzeichnen. Man geht von tausenden Goldankäufern im Bundesgebiet aus, das heißt es gibt sehr viele Marktteilnehmer. Teilweise sind Anbieter vom Markt verschwunden. Einige gingen insolvent - trotz (oder gerade wegen) vollmundiger Angaben. Andere firmierten um beziehungsweise wurden geschluckt. Viele haben keine Internet-Seite.
Es gibt zudem keine vorgeschriebenen Preise für Altgoldankäufer. Bestimmungen und Gesetze sind gegeben, aber recht lax ausgelegt. Es wird lediglich die Zuverlässigkeit geprüft. Einen Sachkundenachweis gibt es auch nicht. Die Situation in Punkto Instanzen und Überwachung ist also sehr ausbaufähig. Zwar reguliert der Markt auch hier das Geschehen, aber es bleibt eine erhebliche Grauzone. So gibt es sehr wenige Daten. Hier die Situation und der klägliche Rest des öffentlich Zugänglichen:
Konkret (Stand 2018)
- Das Statistische Bundesamt hat so gut wie keine öffentlich zugänglichen Daten zum Goldankauf;
- Ein Verbraucherschutz ist im Grunde nicht vorhanden beziehungsweise trotz vieler dubioser Machenschaften sehr zurückhaltend;
- Bei der Stiftung Warentest lautet das Motto: Extremst dünne Testlage;
- In jedem Jahr werden in Deutschland etwa 180 Tonnen an Material angekauft. Nach dem Einschmelzen bleiben davon circa 50 % reines Feingold (999er) übrig = 90 Tonnen;
- Größere Ankäufer haben teilweise bis zu 20.000 Einsendungen von Kunden pro Jahr;
- Internetseitenaufrufe bei werbungsintensiven Internetaufkäufern: 5.000 / 7.000 / 20.000 / 20.000 / 70.000 pro Monat.
Die Gesetzeslage
A - Einblicke (Stand: 2018)
Wikipedia
https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Goldankauf&oldid=209824244 (Auszug)
[…] „Gesetze und Bestimmungen zum Goldankauf in Deutschland.
Der Goldankauf ist in Deutschland durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen geregelt. Diese gelten für die Eröffnung und den Betrieb einer Goldankaufstelle. Laut Gewerbeordnung ist Goldankauf kein genehmigungspflichtiges, aber ein überwachungsbedürftiges Gewerbe. In Österreich ist der Goldankauf für jedermann mit einem Handelsgewerbe gesetzlich erlaubt. Da das Handelsgewerbe ein sog. freies Gewerbe darstellt, ist kein Befähigungsnachweis für den Händler erforderlich.
Kein genehmigungspflichtiges Gewerbe
Wer den Ankauf von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen betreiben möchte, muss dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden. Der Goldankauf ist aber kein genehmigungspflichtiges Gewerbe. Das heißt, dass der Gewerbetreibende der Behörde lediglich anzeigt, dass er dieses Gewerbe betreibt bzw. betreiben möchte.
Überwachungsbedürftiges Gewerbe - § 38 GewO
Der An- und Verkauf von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gehören zu den überwachungsbedürftigen Gewerben. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde nach dem Eingang der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüfen muss. Dazu muss der Gewerbetreibende ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen und vorlegen.
Verbotener Erwerb von Edelmetallen - § 147a GewO
Es ist unter anderem verboten, Edelmetalle, edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gewerbsmäßig von Minderjährigen zu erwerben. Wer
dies vorsätzlich oder fahrlässig tut, kann für diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.
Fahrlässige Hehlerei von Edelmetallen - § 148b GewO
Wer fahrlässig mit gestohlenen Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen oder Waren aus Edelmetall handelt, sie schmilzt, probiert oder scheidet, der kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.
Verbot des Goldankaufs im Reisegewerbe - § 56 GewO
Der Ankauf (und Verkauf) von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen und Waren mit Edelmetallauflagen ist im Reisegewerbe verboten. Erlaubt ist lediglich der Verkauf von Silberschmuck und Waren mit Silberauflagen bis zu einem Verkaufspreis von 40 Euro.
Kaufvertrag
Um nicht mit § 147a und § 148b der Gewerbeordnung in Konflikt zu geraten, schließen die meisten Goldankaufstellen einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer. In diesem Vertrag werden folgende Eckdaten vertraglich vereinbart:
A: Name und vollständige Adresse von An- und Verkäufer
B: Genaue Bezeichnung der verkauften Gegenstände
C: Ankaufspreis
Eidesstattliche Versicherung und Besitzbescheinigung
In dieser Versicherung erklärt der Verkäufer an Eides statt, dass das zum Ankauf angebotene Material uneingeschränktes Eigentum ist, nicht aus einer strafbaren Handlung stammt und weder verpfändet noch übereignet ist. Außerdem erklärt der Anbieter seine Ausweispflicht.“ […]
B - Die Konsequenzen
BR24 (2020, 25.10.). BR24.
https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/vorsicht-falle-augen-auf-beim-verkaufen-von-gold,SAYB67g (Auszug)
[…] „Trotz Gewerbeordnung: Kunden weitgehend auf sich gestellt In § 38 fordert die Gewerbeordnung eine Zuverlässigkeitsprüfung von Gewerbebetrieben zum An-und Verkauf von Edelmetallen sowie Edelsteinen, Perlen und Schmuck. Doch mit einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und der Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses kann in Bayern jeder Altgold-Händler werden.
Auch eine verbindliche Sachkundeprüfung gibt es nicht. Zudem scheinen die Behörden keinen genauen Überblick zu haben, wie viele solcher Gewerbebetriebe es in ihrem Dienstbereich überhaupt gibt, so zumindest unsere Nachfrage in München und Nürnberg. Offenbar ein bundesweites Phänomen, mit dem hohe Risiken verbunden seien, meint der Berliner Verbraucheranwalt Thomas Schulte:
"Bei Edelmetallhandel und Lagerung findet eine Überwachung de facto nicht statt. Eigentlich erlaubt die Gewerbeordnung Kontrollen und Auskunftsrechte. Einen verpflichtenden Sachkundenachweis für Altgoldhändler gibt es auch nicht. Aus Verbraucherschutzsicht ist das ein Totalversagen des Gesetzgebers. Kunden müssen deshalb besonders kritisch bei der Auswahl sein.“ […]
Die Berufsverbände
1 - Fachvereinigung Edelmetalle
https://www.edelmetalle.org/mitglieder/
2 - Bundesverband der Juweliere
https://www.bv-juweliere.de/Partner/Verbaende-und-Organisationen.php
3 - Bildungsnetzwerk Uhren und Schmuck (BUS)
https://www.uhren-schmuck.org/
4 - Bundesverband der Edelstein- und Diamantindustrie e.V.
https://bv-edelsteine-diamanten.de/
5 - Bundesverband Schmuck, Uhren, Silberwaren und verwandte Industrien e.V.
6 - CIBJO - The World Jewellery Confederation
7 - Deutsche Gemmologische Gesellschaft e.V.
8 - DSU Deutsche Schmuck und Uhren GmbH
https://deutsche-schmuck-und-uhren.de/
9 - Zentralverband für Uhren, Schmuck und Zeitmesstechnik
10 - Zentralverband der Deutschen Goldschmiede, Silberschmiede und Juweliere e.V.
Die Publikationen
1 - Diamantbericht
Diamantbericht (2021, 22.10.). Über uns. Diamantbericht.
https://diamantbericht.de/ueber-uns (Auszug)
[…] „Publikation / Internes aus der Diamant- und Schmuckbranche. Der Diamantbericht setzt sich unabhängig, kritisch und werbefrei für die Interessen der inhabergeführten Fachgeschäfte in der Uhren- und Schmuckbranche ein. Er beinhaltet eine breite Palette an Informationen und greift sowohl Nachrichten aus dem internationalen Diamant- und Edelsteinhandel als auch die aktuellen Entwicklungen in der deutschen Branche auf. Mit praktischen Tips und konkreten Hilfestellungen für ihren Geschäftsalltag bietet der Diamantbericht seinen Lesern einen geldwerten Vorteil.
Zudem publiziert Diamantbericht als einziges Organ in Europa 14-tägig rund 828 neutral ermittelte Einzelhandelspreise und erspart Ihnen damit die Zeit für eigene Preisvergleiche. Der Diamantbericht ist damit ein wertvolles Hilfsmittel für Schätzungen und Gutachten.“ […]
2 - Goldschmiedezeitung
https://www.gz-online.de/startseite.html
Fachzeitung / Portal für Unternehmen / Mitglieder aus dem Bereich der Goldschmiede
Einen Berufsverband der Altgoldankäufer jenseits der Juweliere gibt es nicht.
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