Im Downloadbereich finden Sie hierzu folgende Informationen und Formulare:
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AGB;
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Verträge;
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Preisgarantie: Diese bekommen Sie bei einer bestimmten Beratungsart;
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Vorbereitung Beratungsgespräch: Damit alles geschmeidiger verläuft;
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Preisanfrage Ankäufer: Wichtig zur Vorbereitung der Beratung;
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Beratungsprotokoll: Damit nichts vergessen geht;
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Edelmetall-Begleitschreiben: Gesetzlich notwendig beim Altgold-Verschicken.
Verlässlichkeit beim Ablauf ist neben hohem Erlös das Kriterium beim Verkauf Ihrer Wertgegenstände. Dazu gehören alle Vorgänge beim ausgewählten
Ankäufer. Aber natürlich auch das Vertrauen in die Beratung. Den Kapiteln „Ihr Berater“ und „Finanzielles“ entnehmen Sie einige Informationen zu meinem Hintergrund. In den Beratungsarten sowie in
den AGB finden Sie umfangreiche Beschreibungen des Ablaufs der Beratung. Diese ermöglichen Ihnen tiefe Einblicke ins Geschehen.
Ergänzt wird dies durch einen umfassenden Datenschutz. Mit zeitgemäßer Verschlüsselung Ihrer Daten im SSL-Format. Zu allen wichtigen Themen der Beratung erstelle ich
ein kurzes Beratungsprotokoll. Und stehe Ihnen im Verlauf der Abwicklung mit dem Ankäufer mit Rat und Tat zur Seite - falls erforderlich. Nach erfolgreichem Verlauf gibt es zudem eine
kleine Nachbereitung zur Abrundung.
Hinzu kommt, dass die Vergütung erst bei für Sie erfolgreichem Verkauf anfällt. Ihr „Risiko“ beschränkt sich also darauf, dass ich Ihnen möglicherweise nicht den besten
Ankäufer nenne. Und Sie etwaige Kosten der Rücksendung zu tragen haben, falls Sie dem Verkaufspreis nicht zustimmen. Ich gehe aufgrund der umfangreichen Testungen davon aus, dass
dies nicht der Fall sein wird. Zudem gebe ich Ihnen in den typischsten Verkaufsfällen eine Preisgarantie.
Diese Option gilt für die typische Beratungsart A - Verkauf der Objekte durch Sie.
(Details zum Abgleich finden Sie auch in den AGB)
- Sie verkaufen Ihre Wertgegenstände eigenständig;
- Aufgrund der Lektüre der Seiten hier und unseres Beratungskontaktes haben Sie Vertrauen in die Auswahl der von mir vorgeschlagenen Ankäufer und den Ablauf der Beratung;
- Da auch ich Vertrauen in Sie gefasst habe, verzichten wir beide auf einen Vertrag. Sofern dem keine gesetzlich notwendige Regelungen entgegenstehen (zum Beispiel Geldwäsche);
- Die wesentlichen Dinge notiere ich in einem Beratungsprotokoll, das Sie mir per Mail bestätigen (mit etwaigen Änderungsanmerkungen Ihrerseits);
- Dieses Vorgehen ist weitestgehend rechtssicher. Denn: Der reine Mailverkehr kann auch ohne Unterschrift einen Vertrag durch schlüssiges Verhalten begründen - soweit nicht ein anderer Wille
anzunehmen ist.
Dann würde ein regelrechter Vertrag mit Unterschrift benötigt. Siehe hierzu: https://www.law-blog.de/1021/einhaltung-der-schriftform-durch-scan-oder-e-mail/;
- Sie haben ohnehin keinen Nachteil, da ich Ihnen maximal lediglich einen doch nicht so guten Ankäufer nennen könnte, dessen Angebot Sie immer noch ablehnen können. Dann entstehen Ihnen außer
den Rücksendekosten ohnehin keine Provisionsgebühren meinerseits.
Wenn wir gemeinsam entscheiden, dass es besser ist, ein paar Dinge festzuhalten. Oder die Art der Abwicklung beziehungsweise gesetzliche Bestimmungen dies erfordern. Die Unterzeichnung erfolgt
entweder direkt vor Ort oder online. Online geschieht dies mittels einfacher elektronischer Unterschrift:
- Ich schicke Ihnen die von mir mittels eingescannter eigener Unterschrift unterzeichneten Vertragsunterlagen (Version: PDF - Acrobat Reader).
- Sie unterschreiben diese an der jeweils vorgesehenen Stelle und schicken mir die signierten, eingescannten Dokumente anschließend wieder zu.
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Die Unterschrift kann dabei auf verschiedenem Wege erfolgen:
a) Durch Hochladen einer bereits vorher von Ihnen eingescannten Unterschrift.
b) Durch eine vom Computer generierte Unterschrift, indem Sie die Buchstaben Ihres Namens eingeben.
c) Mittels direktem Unterschreiben (Maus/Touchpad = die Fläche, welche die Maus ersetzt).
d) Auf iPhones oder iPads können PDF-Dokumente direkt unterschrieben werden.
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Rechtlicher Hintergrund:
https://www.law-blog.de/1021/einhaltung-der-schriftform-durch-scan-oder-e-mail/ sowie
https://www.bdp-team.de/rechtsberatung/recht-die-tuecken-der-schriftform
„Solange der Gesetzgeber den Beteiligten keine besonderen Formvorschriften auferlegt (diese gibt es bei den vorliegenden Verträgen nicht; Anm. d. V.), können vertragliche Erklärungen ohne
Weiteres auch durch eingescannte Unterschriften (o. Dgl. - vgl. a) bis d); Anm. d. V.) dokumentiert werden. Das bedeutet, dass der Vertrag bzw. die Gestaltungserklärung (wie eine Kündigung)
dann als mündliche Willenserklärung mit Zugang bei dem Empfänger vollwirksam wird. Die eingescannte Unterschrift dokumentiert dann lediglich zu Beweiszwecken, dass die Erklärung abgegeben
worden ist.“
- Bei Bedarf erhalten Sie im Rahmen der Vertragsabwicklung eine Anleitung zum Unterschreiben von PDF-Dokumenten (Acrobat Reader). Der Vorgang ist sehr einfach
durchzuführen.
Die Beratungsart C - Verkauf der Objekte durch mich mit Hinterlegung eines Geldbetrages bei
Ihnen beinhaltet zwar eine Vollmacht, die den Formvorschriften bei Unterschriftsleistung unterliegt. Da die Abwicklung aber direkt vor Ort geschieht, muss nichts online
unterschrieben werden.
Abbildungsnachweis: Oben: Bild von klimkin auf Pixabay - Unten: Photo by krakenimages on Unsplash